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Das politische System DER BUNDESREPUBLIK




Der Staatliche aufbau

 

Das vereinte Deutschland besteht jetzt aus 16 Bundesländern. Zu den 11 Bundesländern der BRD sind fünf neue Bundesländer auf dem Territorium der ehemaligen DDR hinzugekommen. Unter diesen 16 Bundesländern gibt es drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen, von denen jeder den Status eines Bundeslandes hat.

Die Bundesrepublik ist ein föderativer staat, d.h. die Bundesländer haben weitgehende Autonomie, besonders in der Kulturpolitik.

Die Bundesländer haben eigene Regierungen und Parlamente. Die Parlamente der Bundesländer heiβen Landtage. In den Stadtstaaten heiβen die Regierungen Senat; die Parlamente in Hamburg und Bremen heiβen Bürgerschaft und in Berlin Abgeordnetenhaus. Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt; und diese sind wiederum in Landkreise gegliedert.

Die kleinste Verwaltungseinheit ist die Gemeinde. Auch sie hat ein eigenes Parlament, das gemeinderat heiβt.

Die Verfassung der Bundesrepublik ist das Grundgesetz vom 8. Mai 1949. Das Grundgesetz bestimmt, daβ die Bundesrepublik deutschland ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat ist. Die Fahne der Bundesrepublik ist schwarz-rot-gold.

Die Verfassungsorgane sind der Bundespräsident, das Parlament und die Regierung. Das Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident, der auf fünf Jahre gewählt wird. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Bundestag und Bundesrat.

Der Bundesrat ist die Ländervertretung und bildet das föderative Element in der Verfassungsstruktur der Bundesrepublik. Jedes Bundesland hat dort von drei bis fünf Stimmen.

Der Bundestag ist die Volkvertretung. Das Volk wählt die Bundestagsabgeordneten alle vier Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestags sind die gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt, und danach stellt er die Minister seiner regierung (sein Kabinett) vor. Nach dem Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler in den folgenden vier Jahren die Richtlinien der Politik.

Die parteien spielen bei der politischen Meinungsbildung in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle. Bei jeder Bundestagswahl, wie auch bei Landtagswahlen geben die Wähler ihre Stimme einer bestimmten Partei oder dem Kandidaten, den die Partei aufgestellt hat. Parteilose Kandidaten haben selten eine Chance. Die partei mit den meisten Wählerstimmen stellt im Allgemeinen auch den Regierungschef. Der wiederum bildet sein Kabinett mit seinen Parteifreunden. Er kann auch Parteilose in sein Kabinett aufnehmen.

Wenn eine Partei bei einer Wahl keine 5% der Stimmen erhält, kann sie keinen Abgeordneten in den Bundestag entsenden.

Insgesamt gibt es heute in der Bundesrepublik etwa 40 politische Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen. Die gröβten und bedeutendsten Parteien, die im Bundestag und in den Länderparlamenten vertreten sind, sind die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SDP), die Christlich-Demokratische Union (CDU) und Christlich-Soziale Union (CSU), die nur in Bayern vertreten ist, die Freie Demokratische Partei (FDP), die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) als Nachfolgepartei der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands der ehemaligen DDR) und die Grünen, die aus Bürgerinitiative entstanden ist.

 

Aufgaben zum Text

I. Beantworten Sie die Fragen zum Text!

1. Aus wie vielen Bundesländern besteht Deutschland?

2. Was für ein Staat ist die Bundesrepublik Deutschland?

3. Nennen Sie die Verfassungsorgane der BRD.

4. Was sind die Aufgaben des Bundestags?

5. Auf wie viel Jahre wird der Bundeskanzler gewählt?

6. Wer ist jetzt der Bundespräsident Deutschlands? Und der Bundeskanzler?

7. Wie heiβen die Parlamente der Bundesländer?

8. Was ist eine Gemeinde?

9. Unter welchen Bedienungen kann die Partei ihren Abgeordneten in den Bundestag entsenden?

10. Nennen Sie die führenden Parteien in Deutschland.

 

II. Übersetzen Sie folgende Ausdrücke aus dem Deutschen ins Russische!

die ehemalige DDR; ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat; die Verfassungsorgane; der Bundestagsabgeordnete; alle vier Jahre wählen; die Minister der Regierung vorstellen; die Richtlinien der Politik bestimmen; die politische Meinungsbildung; die Stimme einer bestimmten Partei geben; den Abgeordneten in den Bundestag entsenden.

 

III. Sagen Sie, ob es richtig oder falsch ist!

1. Deutschland besteht aus 13 Bundesländern.

2. In Bonn haben die Regierung und der Bundestag ihren Sitz.

3. Die Bundesländer haben keine eigenen Regierungen und Parlamente.

4. Das Parlament in Hamburg heiβt Senat.

5. Die kleinste Verwaltungseinheit hat ein eigenes Parlament, das Gemeinderat heiβt.

6. Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz vom 3. Oktober 1990.

7. Die Fahne Deutschlands ist schwarz-rot-gold.

8. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident.

9. Der Bundeskanzler wird auf fünf Jahre gewählt.

10. Die Bundestagsabgeordneten werden vom Bundesrat gewählt.

11. Der Bundestag ist die Volksvertretung.

12. Der Bundeskanzler stellt sein Kabinett vor.

13. Die Parteien spielen im politischen Leben des Landes gar keine Rolle.

 

IV. Nennen Sie das zusammengesetzte Substantiv!

Muster: die Stadt der Staat = der Stadtstaat

der Bund die Regierung

die Verwaltung die Einheit

der Grund das Gesetz

die Verfassung das Organ

das Volk die Vertretung

die Meinung die Bildung

der Wähler die Stimme

 

IV. Sagen Sie es auf Deutsch!

. , . , , . . . . . .

 

V. Erzählen Sie den Text nach!

Das Partizip II

II ge- - (e)t - en .

Infinitiv: mach-en Partizip II: ge-mach-t

komm-en ge-komm-en

ge - , :

aufstehen - aufgestanden

,

ieren das Partizip II ge -, :

be sprechen besprochen

marsch ieren marschiert

Die alten und neuen Bundesländer

 

Die Bundesrepublik hat eine föderalische Struktur: jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament, den Landtag. Berlin, Bremen und Hamburg haben einen Senat.

Die Länder sind für die Verwaltung, das Verkehrswesen, die Energieversorgung, das Schulwesen, den Kulturbereich und die Polizei verantwortlich.

Die Städte und Gemeinden kümmern sich um die sozialen Einrichtungen und das Meldewesen. Der Bund ist für nationale und internationale Angelegenheiten, zum Beispiel für Auβen- und Verteidigungspolitik, zuständig.

Die Länder sind auf Bundesebene im Bundesrat vertreten, der bei der Gesetzgebung mitbestimmt.

Bund und alte Bundesländer fördern gemeinsam den Aufbau der neuen Bundesländer (der so genannte Solidarpakt).

Die neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen wurden 1990 anstelle der 14 DDR-Bezirke wiedergegründet. Sie existierten schon einmal in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, wurden aber 1952 von der DDR-Regierung aufgelöst.

 

Die Bundesländer   Hauptstadt Fläche (qkm) Einwohner (Mio)
Baden-Württemberg Stuttgart 35 751 10,3
Bayern München 70 554 12,0
Berlin     3,5
Brandenburg Potsdam 29 479 2,5
Bremen     0,68
Hamburg     1,7
Hessen Wiesbaden 21 114 6,0
Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 23 170 1,8
Niedersachsen Hannover 47 338 7,8
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 34 078 18,0
Rheinland-Pfalz Mainz 19 849 4,0
Saarland Saarbrücken 2 570 1,1
Sachsen Dresden 18 337 4,6
Sachsen-Anhalt Magdeburg 20 455 2,75
Schleswig-Holstein Kiel 15 729 2,7
Thüringen Erfurt 16 171 2,5




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