Im seinem ursprünglichen Sinn bereitet das Referendariat auf eine Beamtenlaufbahn im höheren öffentlichen Dienst vor, in vielen Fällen ist es heutzutage aber nicht mehr zwingend mit der Beamtenlaufbahn verbunden. So können Juristen zwar beispielsweise als Staatsanwälte oder Richter in den Staatsdienst gehen, ein Großteil von ihnen arbeitet jedoch freiberuflich als Rechtsanwalt, Notar oder ist bei einer Firma als Unternehmensjurist angestellt.
Aber auch für Juristen, die sich für eine Karriere in der freien Wirtschaft entscheiden, ist ein abgeschlossenes Referendariat in aller Regel die Voraussetzung, um überhaupt für den Beruf zugelassen zu werden.
Lehrer: Referendariat ist Voraussetzung für die Einstellung
Eine Sonderstellung unter den Referendaren nehmen angehende Lehrer ein. Obwohl sie in vielen Bundesländern nicht mehr verbeamtet werden, ist das Referendariat und ein bestandenes zweites Staatsexamen generell Voraussetzung für die Einstellung. Um dies voneinander abzugrenzen, werden Lehramtsreferendare zunehmend als "Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiV)" bezeichnet.
Die Inhalte des Referendariats werden von der jeweiligen Landesverwaltung festgelegt. Es soll praktische, berufsbezogene Kenntnisse vermitteln, die nicht Inhalt des Studiums waren. In dieser Zeit erhalten sowohl Rechts- als auch Lehramts-Referendare den so genannten "Anwärtergrundbetrag", der bei etwa 1000 Euro netto im Monat liegt.
Praktische und wissenschaftliche Orientierung
Das Referendariat für angehende Lehrer ist sowohl praktisch als auch wissenschaftlich orientiert. Die berufsbezogene Praxis erwirbt der Lehramtsanwärter in einer Ausbildungsschule. An einem Studienseminar werden Referendare in fachdidaktischer Hinsicht auf den Unterricht vorbereitet, zum Beispiel steht an Seminartagen die Analyse von Lehrbeispielen auf dem Programm oder die Erarbeitung theoretischer Grundlagen für den Berufsalltag.
An ihrer Ausbildungsschule hospitieren Referendare zunächst lediglich am Unterricht. Zu einem späteren Zeitpunkt - etwa nach einem halben Jahr - unterrichten die angehenden Lehrer erstmals selbstständig. Einen festen Bestandteil der Ausbildung bilden Unterrichtsbesuche von Vertretern des Studienseminars und ausgewählten Kollegen der Ausbildungsschule. Auf diese Weise erhalten junge Lehrer eine Rückmeldung über ihre Leistung.
Einblick in alle Rechtsgebiete
Auch das Referendariat eines angehenden Juristen verbindet praktische Berufserfahrung mit theoretischem Hintergrundwissen. Es gliedert sich in verschiedene Stationen. Ziel ist es, den Rechtsreferendar jeweils für einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch auszubilden.
Dazu wird der Referendar einem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen, das ihn wiederum den jeweiligen Einzelausbildern zuweist. So kann ein Referendar etwa Stationen bei einem Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft, in der Gemeindeverwaltung und bei einem Rechtsanwalt absolvieren. Begleitend bietet das zuständige Landgericht Arbeitsgemeinschaften an, in denen das Verfassen von Klausuren und Halten von Aktenvorträgen geübt wird.
Karte 21. Leseverstehen: Aufgabe (1) Globales Lesen (409 Wörter; 2582 Zeichen) 2.75 Min.
Tatsachen und Zahlen über Deutschland
Erziehung
Die Lehrer an deutschen Schulen müssen staatliche Prüfungen abgelegt haben. Alle deutschen Kinder müssen mindestens 8 Jahre die Schule besuchen. Im Alter von 6 Jahren treten sie für 4 Jahre in die Grundschule ein und besuchen dann für, weitere 4 Jahre die Volksschule. Wenn sie 14 Jahre alt sind, 'dürfen sie als Lehrlinge usw. arbeiten, müssen aber dabei für Jahre während der Arbeitsstunden die Fortbildungsschule bis 8 Stunden wöchentlich besuchen.
Es gibt 52.370 staatliche Volksschulen mit 136.290 Lehrern und 48.637 Lehrerinnen, 3.990.417 Schülern und 3.901.767 Schülerinnen, außerdem 476 Privatschulen derselben Stufe mit 1.592 Lehrkräften und 37.793 Schülern und Schülerinnen.
Kinder, die noch nicht mit 14 Jahren mit der Berufsarbeit beginnen, können eine umfassendere Schulausbildung durchmachen. Im Alter von 10 Jahren können sie in eine Mittelschule mit einem Lehrplan von 6 Jahren eintreten, oder sie können, wenn sie später die Universität besuchen wollen, eine achtjährige 28 Vorbereitungszeit an einer höheren Schule durchmachen. Unter den höheren Schulen gibt es folgende Arten:
1. Gymnasium (Latein und Griechisch);
2. Realgymnasium, Reformgymnasium (Latein, Englisch, Französisch);
3. Oberrealschule, Oberschule, Aufbauschule (Englisch, Französisch;
Spezialfächer: Mathematik, Physik, Chemie).
Mädchen können die Mittelschule oder die höhere Schule besuchen. Ferner kommen als Mädchenschulen noch das Lyzeum, das Oberlyzeum oder die Studienanstalt in Frage, die alle auf der gleichen Stufe stehen wie die höhere Schule.
Es gibt insgesamt 2.457 höhere Schulen, die sich wie folgt aufteilen: 1682 öffentliche Knabenschulen, 580 öffentliche Mädchenschulen, 70 private Knabenschulen und 125 private Mädchenschulen. Die Gesamtzahl der Schüler der höheren Schulen betrug Ende 1939 733.793, davon sind 482.566 Knaben und 251.227 Mädchen. An den höheren öffentlichen Schulen sind fest angestellt: 24.505 Lehrer und 4.366 Lehrerinnen; nicht fest angestellt (also Assessoren u. dgl.) sind 11.192 Lehrkräfte.
Ein neuer Erlass des Reichserziehungsministers legt die Lehrpläne der Schulen den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechend fest. Besonders wird darauf geachtet, dass der Unterricht der richtigen Lenkung von Verstand, Gefühl und Willen dient. Es werden Mindestforderungen festgesetzt und die Erreichung einer bestimmten Bildungsstufe verlangt. Ein großer Teil des Lehrplanes ist natürlich den Deutschland selbst betreffenden Unterrichtsfächern gewidmet. Erhöhte Bedeutungen werden dem Werk- und Musikunterricht beigemessen. Dem Turnunterricht sind an Knabenschulen 5 Wochenstunden und in den höheren Klassen der Mädchenschulen 2 bis 4 Wochenstunden gewidmet. Die Gemeinschaftserziehung wird, obgleich sie stellenweise den örtlichen Umständen zufolge noch zu finden ist, nicht begünstigt. Die Anzahl der Schüler darf in den unteren Klassen nicht über 40, in den mittleren nicht über 35 und in den oberen nicht über 25 betragen.
Karte 22. Leseverstehen: Aufgabe (1) Globales Lesen (569 Wörter; 3548 Zeichen) 3.8 Min.
Ratschläge für den Deutschlandaufenthalt
Kindergarten und Schule
In den vergangenen Jahren kamen ca. 40 % der Forschungsstipendiaten mit ihren Kindern nach Deutschland. Viele Kinder, besonders aus den europäischen Nachbarländern, kommen nur für wenige Wochen und Monate, häufig während der Schulferien im Heimatland. Ein großer Prozentsatz bleibt aber auch für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthaltes. Zu Beginn muss für sie also ein Kindergartenplatz oder die richtige Schule in erreichbarer Nähe zum neuen Wohnort gefunden werden.
Kindergarten
In Deutschland ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Kinder werden erst ab dem vollendeten dritten Lebensjahr aufgenommen. Träger der Kindergärten können die Kommunen, die evangelische oder katholische Kirche sowie Vereine oder Initiativen sein.
In jüngster Zeit hat sich das Angebot an Kindergartenplätzen stark verbessert, und es kommt nur noch vereinzelt, z. B. in manchen Stadtteilen, zu Engpässen. Problematisch ist jedoch, dass die Kinder für das jeweilige Kindergartenjahr (Beginn regional verschieden im August/September) bereits im Frühjahr angemeldet werden müssen und die Plätze dann vergeben werden. Manche Kindergärten haben auch immer noch lange Wartelisten. Melden Sie Ihr(e) Kind(er) daher so früh wie möglich an und erkundigen Sie sich – gegebenenfalls über den wissenschaftlichen Gastgeber – über die Bedingungen vor Ort. Wenn es freie Plätze gibt, nehmen viele Kindergärten Kinder aber auch während des Jahres auf, so dass Sie Ihr Kind vielleicht auch später noch anmelden können.
In der Regel gehen die Kinder vormittags von etwa 8.00 bis 12.00 Uhr und/oder nachmittags von etwa 14.00 bis 17.00 Uhr in den Kindergarten. Ein Mittagessen wird in der Regel nicht angeboten. In einigen Kindergärten werden Altersgruppen gebildet, so dass die Fünf- und Sechsjährigen zur Vorbereitung auf den Schulbesuch mehrmals pro Woche „Vorschulerziehung“ erhalten. Für den Kindergartenbesuch sind monatlich zur Zeit etwa 80-120 EUR zu zahlen. In manchen Kindergärten sind die Gebühren einkommensabhängig. Die Kosten für Kindergärten privater Trägervereine liegen im allgemeinen erheblich höher (zur Zeit ca. 150-200 EUR).
Es gibt außerdem in geringerer Anzahl für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Ganztagskindergärten (vor allem in den neuen Bundesländern) oder Kindertagesstätten, in denen die Kinder den ganzen Tag von circa 7.00 bis 17.00 Uhr betreut werden und ein Mittagessen erhalten. Das Angebot an Plätzen ist jedoch sehr begrenzt. Für die Unterbringung der Kinder ist hier mit höheren Kosten zu rechnen.
Kinderkrippen bieten Ganztagsbetreuung für Kinder von ein bis drei Jahren an. Die Nachfrage
übersteigt das Angebot bei weitem. Deshalb vergibt mancherorts das Jugendamt die freien Plätze nach Dringlichkeit.
Beim örtlichen Jugendamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskunft über Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche in Ihrer Nähe. Oft gibt es dort auch eine Broschüre mit Anschriften und Telefonnummern.
Andere Kinderbetreuung
Eine zeitlich flexible Betreuung von Kleinkindern bieten „Tagesmütter“ an, die im Allgemeinen mehrere Kinder in ihrer eigenen Wohnung aufnehmen. Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich an das Jugendamt, das Ihnen den nächsten Tagesmütter-Vermittlungsdienst nennt; oder halten Sie in der Wochenendausgabe Ihrer regionalen Zeitung Ausschau nach Inseraten von Tagesmüttern, die Plätze frei haben.
Babysitter für stundenweise Betreuung von Kindern, meist am Nachmittag oder Abend, finden Sie am ehesten, indem Sie die Aushänge an „Schwarzen Brettern“ in Supermärkten und Kindergärten lesen oder selbst Anzeigen aushängen. Fast immer bieten sich Schülerinnen dafür an. Wenn Sie Nachbarn mit Kindern im Teenageralter haben, besteht vielleicht dort Interesse am Babysitten. Auch der Deutsche Kinderschutzbund (siehe Telefonbuch, Internet: www.kinderschutzbund.de) vermittelt Babysitter in Wohnortnähe.
Gerade in Gästehäusern helfen sich die Mütter oder Väter von Kleinkindern oft gegenseitig aus, indem sie abwechselnd mehrere Kinder stundenweise betreuen.
Karte 23. Leseverstehen: Aufgabe (1) Globales Lesen (402 Wörter; 2472 Zeichen) 2.7 Min.
Ratschläge für den Deutschlandaufenthalt
Kindergarten und Schule
In den vergangenen Jahren kamen ca. 40 % der Forschungsstipendiaten mit ihren Kindern nach Deutschland. Viele Kinder, besonders aus den europäischen Nachbarländern, kommen nur für wenige Wochen und Monate, häufig während der Schulferien im Heimatland. Ein großer Prozentsatz bleibt aber auch für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthaltes. Zu Beginn muss für sie also ein Kindergartenplatz oder die richtige Schule in erreichbarer Nähe zum neuen Wohnort gefunden werden.
Schulen
Ausländer haben oft Schwierigkeiten, für ihr Kind die richtige Schule zu finden – genau wie
deutsche Eltern –, denn das Schulwesen ist in Deutschland Sache der Bundesländer, und es gibt daher von einem Bundesland zum anderen große Unterschiede in den Schulsystemen und Lehrplänen. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen Juli und September.
Für alle in Deutschland lebenden deutschen und ausländischen Kinder besteht Schulpflicht vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der so genannten „Grundschule“ (Klasse 1 bis 4). Danach – oder nach einer zweijährigen Übergangszeit („Förderstufe“ oder „Orientierungsstufe“), dies ist je nach Bundesland verschieden – erfolgt die Entscheidung für eine der weiterführenden Schulen:
– die Hauptschule mit dem Hauptschulabschluss (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse);
– die Realschule mit der Mittleren Reife als Abschluss nach der 10. Klasse;
– das Gymnasium, das mit dem Abitur (Hochschulreife, Voraussetzung für das Studium) je nach Bundesland nach der 12. oder 13. Klasse abgeschlossen wird;
– die Gesamtschule (nicht in allen Bundesländern) als Schule für alle Kinder ab der 5. Klasse. Es gibt Gesamtschulen, die mehrere Schultypen (siehe oben) unter einem Dach vereinen und solche, in denen die Kinder ohne vorherige Festlegung je nach Leistungsniveau verschiedene Kurse besuchen.
Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es nur wenig. Sie sind meistens sehr teuer. In großen Städten wurden für ausländische Kinder an manchen Grundschulen besondere Klassen eingerichtet, in denen die Kinder neben dem eigentlichen Unterrichtsstoff vor allem Deutsch lernen, um später in die normalen Klassen integriert zu werden. In einigen Städten (z. B. Berlin, Bonn, Frankfurt, München) gibt es internationale Schulen mit Englisch oder Französisch als Unterrichtssprache.
Das Schulamt (Anschrift und Telefonnummer erhält man über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung) gibt eine Broschüre heraus, die über die lokale Schulsituation Auskunft
gibt. Die endgültige Wahl kann aber erst nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit den Schulleitern und vielleicht einigen Lehrern getroffen werden.
Karte 24. Leseverstehen: Aufgabe (1) Globales Lesen (469 Wörter; 2788 Zeichen) 3.1 Min.
Ratschläge für den Deutschlandaufenthalt
Kindergarten und Schule
In den vergangenen Jahren kamen ca. 40 % der Forschungsstipendiaten mit ihren Kindern nach Deutschland. Viele Kinder, besonders aus den europäischen Nachbarländern, kommen nur für wenige Wochen und Monate, häufig während der Schulferien im Heimatland. Ein großer Prozentsatz bleibt aber auch für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthaltes. Zu Beginn muss für sie also ein Kindergartenplatz oder die richtige Schule in erreichbarer Nähe zum neuen Wohnort gefunden werden.
Unterricht
In deutschen Schulen findet der Unterricht fast ausschließlich vormittags statt, in der Regel etwa zwischen 8.00 und 13.00 Uhr. In den unteren Klassen ist der Unterricht meist sehr viel kürzer, oft nur einige Stunden am Tag, und auch unregelmäßiger. In den oberen Klassen der Gymnasien können die Schüler nach ihren Interessen Schwerpunktfächer wählen und besuchen Kurse. Zum Teil finden die Unterrichtsstunden, z. B. Sport, auch nachmittags statt. An den Nachmittagen müssen die Schüler die Hausaufgaben für den nächsten Tag erledigen. Die dafür notwendige Zeit variiert erheblich. Gelegenheit zum Mittagessen bieten nur die relativ seltenen Ganztagesschulen.
In den Schulen angeschlossenen Kinderhorten können die Kinder innerhalb fester Zeiten vor
und nach dem Unterricht betreut werden etwa ab 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Dort erhalten die Kinder ein Mittagessen, werden bei den Hausaufgaben beaufsichtigt und haben Zeit zum freien Spiel. Die von den Eltern zu tragenden Kosten für einen Platz im Hort betragen zurzeit etwa 80–120 EUR. Eine Aufnahme in den Hort während des Schuljahres ist aufgrund der begrenzten Anzahl von Plätzen meist problematisch; wenn eine rechtzeitige Anmeldung vor Schuljahresbeginn möglich ist, steigen die Chancen. Es gibt inzwischen auch Grundschulen, in denen Ihr Kind während des gesamten Vormittags betreut wird. In den Gymnasien sind die Jugendlichen während der Freistunden üblicherweise sich selbst überlassen.
Es ist nicht immer einfach, den Tagesablauf gut zu organisieren, gerade wenn ein Kind noch in den Kindergarten, das andere schon in die Schule geht: Kinder zum Kindergarten oder zur Schule zu bringen und abzuholen, Einkäufe und andere Erledigungen zu machen. Dieses Kunststück wird täglich von vielen Müttern und Vätern vollbracht, denn in Deutschland gibt es wenige Möglichkeiten, Kinder ganztägig in gute Betreuung zu geben. Das Problem trifft besonders Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind. Diese Tatsache hat viele Forschungsstipendiaten in ihren Abschlussberichten zu dem Urteil veranlasst, dass Deutschland ein “Land der (berufstätigen) Männer“ sei, in denen die Frauen für einige Jahre, während die Kinder noch klein sind, wenige oder keine Möglichkeiten zur eigenen Berufsausübung haben.
Fast einhellig beurteilen die Forschungsstipendiaten aber die Erfahrung, mit Kindern nach Deutschland gekommen zu sein, als sehr positiv. Die Kinder gewöhnen sich meistens sehr schnell in die neue Umgebung ein, knüpfen schnell Kontakt mit neuen Freunden und lernen die Sprache in kurzer Zeit besser als ihre Eltern. Durch Kinder wird die Integration in das alltägliche Leben und der Kontakt mit der Umwelt in besonderer Weise gefördert.
Karte 25. Leseverstehen: Aufgabe (1) Globales Lesen (653 Wörter; 4030 Zeichen) 4.35 Min.
Tatsachen über Deutschland
Das Schulsystem
1. Die Organisation der Schulen ist Sache er einzelnen Bundesländer. Man spricht hier von der Kulturhoheit der Länder. Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass ein gewisses Maß an Einheitlichkeit vorhanden ist.
2. Die Bevorzugung oder Beibehaltung bestimmter Schulformen in einzelnen Bundesländern erklärt sich aus den unterschiedlichen politischen Richtungen der jeweiligen Länder.
3. Etwa die Hälfte der Schüler besucht die Hauptschule. Sie umfasst fünf Schuljahre, in einigen Bundesländern sechs. Sie dient vorwiegend der Vorbereitung auf das Erlernen eines praktischen Berufes.
In den meisten Bundesländern ist der Erwerb einer Fremdsprache (in der Regel Englisch) ab der 5. Klasse Pflicht.
Die Mehrzahl der Schüler lernt nach dem Hauptschulabschluss einen Beruf und besucht gleichzeitig die Berufsschule.
Der Übergang in eine andere weiterführende Schule ist während und besonders nach der Zeit in der Hauptschule möglich, was von immer mehr Schülern genutzt wird.
4. Die Zahl der Schüler, die eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Ca. die Hälfte aller Schüler besuchen eine derartige Schule.
5. Die Realschule bereitet die Schüler auf höherqualifizierte Berufe vor. Sie dauert sechs Jahre und lässt Übergänge in andere Schularten zu. Auch hier ist der Erwerb einer Fremdsprache, meist Englisch, ab Klasse 5 Pflicht; eine weitere Fremdsprache kann ab Klasse 7 erlernt werden.
Der Realschulabschluss heißt auch " mittlere Reife " oder "mittlerer Schulabschluss" und berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule, eines Fachgymnasiums oder zum Übergang auf ein Gymnasium in Aufbauform.
6. Etwa ebenso viele Schüler, die sich für die Realschule entscheiden, besuchen ein Gymnasium. Das Gymnasium umfasst in der Regel neun Schuljahre (Klasse 5 - 13) und schließt mit dem " Abitur " oder " Reifezeugnis " ab.
In einigen Bundesländern gibt es das " Zentralabitur ", das heißt, die vorgegebenen Fragen für die Prüfung sind an allen Schulengleich.
Jeder Gymnasiast muss mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Die wichtigsten Fremdsprachen im deutschen Schulsystem sind Englisch, Französisch und Latein.
Das Abitur ist die übliche Voraussetzung für die Aufnahme in einer Universität.
Die drei obersten Klassen des Gymnasiums werden heute auch Sekundarstufe II genannt. Seit 1972 hat die Sekundarstufe II in den Bundesländern starke Veränderungen erfahren, allerdings nicht einheitlich. Neben einer Reihe von Pflichtfächern haben Schüler die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche Fächer sie als so genannte Grundkurse belegen wollen und welche als Leistungskurse. Der Klassenverband wurde aufgegeben.
Ziel der Reform war eine stärkere Berücksichtigung der Schülerinteressen im Hinblick auf deren späteres Berufsziel.
7. In Zusammenhang mit dem Europäischen Binnenmarkt wird die Diskussion um eine Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Schuljahre weiter geführt, mit der Begründung, dass in anderen Staaten die Ausbildungszeiten kürzer und damit die älteren deutschen Berufsanfänger nicht konkurrenzfähig seien.
8. Integrierte Gesamtschulen sind Schulen, in denen die Schüler ohne Zuordnung zu einer Schulart gemeinsam unterrichtet werden. Auch hier können die verschiedenen Abschlüsse des gegliederten Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben werden.
9. Sonderschulen sind Einrichtungen, die von behinderten Kindern oder lernschwachen Schülern besucht werden.
Der Schulalltag:
1. Das Schuljahr dauert von August/September bis Juni/Juli des nächsten Jahres.
2. In jedem Fach werden über das Schuljahr verteilt Klassenarbeiten und Tests geschrieben. Das Ergebnis dieser Arbeiten und die mündlichen Leistungen ergeben die Noten im Zeugnis.
3. Die Schüler erhalten zweimal im Jahr Zeugnisse. Das Zeugnis am Ende eines Schuljahres entscheidet über die Versetzung.
4. Die Notenskala in der deutschen Schule geht von 1 bis 6.
1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend.
In der Sekundarstufe II erhalten die Schüler meist Punkte.
5. Eine Klasse wiederholen müssen Schüler, deren Leistungen in zwei Fächern nicht ausreichend sind.
6. Die meisten Schüler gehen nur vormittags in die Schule. Schüler in den Gesamtschulen und in der Sekundarstufe II des Gymnasiums haben teilweise auch nachmittags Unterricht.
7. Ferien gibt es fünfmal im Jahr:
Herbstferien meist im Oktober
Weihnachtsferien im Dezember/Januar
Osterferien im März/April
Pfingstferien im Mai
Sommerferien ("die großen Ferien" genannt) im Juni/Juli/August
Die Ferientermine sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Quelle: Internationes. Transparente Landeskunde. Stand: 5/99
Karte 26. Leseverstehen: Aufgabe (1) Globales Lesen (533 Wörter; 3594 Zeichen) 3.55 Min.
„Migrationshintergrund von Studierenden fruchtbar machen“ – Thomas Strothotte im Gespräch
Zahlreiche Studierende in Deutschland stammen aus Zuwandererfamilien, sind aber in der „neuen Heimat“ aufgewachsen und zur Schule gegangen. Ihre Vertrautheit mit zwei Kulturen soll für das Studium und den internationalen Arbeitsmarkt genutzt werden. Wie das ablaufen kann, erläutert der Rektor der Universität Regensburg im Interview.
Herr Strothotte, mit ihrer geografischen Lage an der Donau ist die Universität Regensburg ein Drehpunkt des internationalen Austauschs. Sie selber verkörpern als gebürtiger Kanadier diesen kosmopolitischen Geist. In welche Richtung zielt die Internationalisierung Ihrer Hochschule vor allem?
Zur Internationalisierung der Universität Regensburg gehört traditionell eine starke Ausrichtung nach Ost- und Südosteuropa, unter anderem in Form von zahlreichen Kooperationen und universitären Einrichtungen wie dem Europaeum. Die Universität baut aber gleichzeitig ihre internationalen Beziehungen nach Westen aus, zum Beispiel durch die Einrichtung von binationalen Studiengängen und durch neue Konzepte für angelsächsische Länder. Ein aktuelles Projekt in diesem Zusammenhang, das ich persönlich besonders unterstütze, ist die Summer School 2010 der juristischen Fakultät zum Thema „Angelsächsisches Recht“.