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Zusammenstellen, bezeichnen, versprechen, rechnen mit,




buchen, heißen

 

V

1. ist sicher eine Reise, bei der die Teilnehmer in der Natur,

unter freiem Himmel leben.

2. Als bezeichnet man eine Urlaubsreise auf einem Schiff,

bei der entlang einer bestimmten Route verschiedene touristische

Ziele angelaufen werden.

3. DAD (Deutscher Austauschdienst) organisiert für die Studenten

die in andere Länder, wo sie ihre Sprachkenntnisse

vervollkommnen können.

4. Für die Fachleute sowie Touristen, die sich für

Weinbau interessieren, werden organisiert. In Deutschland

gehören die Moselweintraße und die Deutsche Weinstraße zu

den bekanntesten Ferienstraßen.

5. Für die Touristen, die Aktiv-Urlaub vorziehen, sind die

sehr locked.

6. sind große Mode geworden. Die Alpen überleben im Januar

und Februar einen richtigen Boom.

7. Für die Reisenden, die das Ausruhen und Sonnenliegen

vortiehen, gibt es eine große Auswahl von .

8. Der Begriff bezeichnet alle Reiseangebote, deren

Abreisetag innerhalb der nächsten 7 Tage liegt. Dieses

Reiseangebot sollte billiger als das (vorherige) Katalogangebot

sein, aber in Wirklichkeit ist es nicht immer so.

9. ist eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit

von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und in

eigenem Namen verpflichtet zu erbringen.

10. − hier wird es vor allem auf behindertengerechte

Unterkünfte und Transportmittel geachtet. Die Reise erfolgt in

der Regen in der Gruppe. Am beliebtesten sind Busreisen und

Kreuzfahrten.

11. Der Gegenteil der Pauschalreise ist die , bei der der Kunde

die einzelnen Leistungen wie Beförderung, Unterkunft

oder Verpflegung in eigener Regie bucht.

 

Die Sprachreise, die Badereise, die Skireise, die Städtereise, die Robinsonreise, die Weinzauberreise, die Individualreise, die Kreuzfahrt, die Last-Minute-Reise, die Pauschalreise, die Seniorenreise.

V

1. Dieses Gesetz gilt als ein wichtiges Dokument.

2. Das Reisebüro ist ein Unternehmen, das als Mittler zwischen

Reisenden und Verkehrsunternehmen, Hotels, Gaststätten u. a.

tätig ist.

3. Man unterscheidet verschiedene Reisearten, die sowohl pauschal

als auch individuell gebucht sein können.

4. Die Pauschalreise kann als Last-Minute-Reise angeboten warden.

5. Diese Reise ist billiger als das vorherige Katalogangebot.

6. Mehr als 14 Millionen Touristen kommen jedes Jahr nach

Deutschland.

7. Als sie in Dresden war, besuchte sie die Semperoper.

8. Als beide deutschen Staaten (die BRD und die DDR) vereinigt

worden waren, wurde die Mauer in Berlin zerstört.

 

Ein Telefongespräch

Reisebüroassistent (RA): Reisebüro. Werner Hornung, guten Tag!

Frau Welling: Guten Tag. Welling am Apparat. Ich nabe ab 20.

zehn Tage Urlaub.

RA: Sie meinen am 20. dieses Monats?

Frau Welling: Richtig.

RA: Nun, wir haben eine große Auswahl und können fast

jeden Wunsch erfüllen.

Frau Welling: Haben Sie kein Last-Minute-Angebot?

RA: Doch, solche Angebote haben wir auch. Ich sehe mal, was

wir haben. Für wie viele Personen darf ich etwas heraussuchen?

Frau Welling: Für mich allein.

RA: Als einziges Last-Minute-Angebot für den 20. Januar

gibt es nur Thailand. Ein Vier Sterne-Hotel, direkt am

Strand, Schwimmingpool und Zimmer aufs Meer.

Frau Welling: Keine Regensaison?

RA: Jetzt ist Hochsaison in Thailand und in Europa keine Urlaubszeit.

Frau Welling: Warum? Man kann doch in den Alpen Ski fahren.

RA: Möchten Sie in den Süden oder in die Berge fahren?

Frau Welling: Skifahren mag ich auch.

RA: Last-Minute-Angebot haben wir momentan nur noch

für Thailand.

Frau Welling: Wie viel kostet das?

RA: 1285 Euro inclusive Einzelzimmerzuschlag.

Frau Welling: Gut, buchen Sie mir das.

RA: Das Last-Minute-Angebot müssen Sie heute bis 18

Uhr bezahlen, Frau Welling.

Frau Welling: Kann ich mit der Kreditkarte zahlen?

RA: Leider nein.

Frau Welling: Ich muss dann den Betrag von der Bank holen.

RA: Inzwischen bereite ich alles für die Buchung vor.

Frau Welling: Gut, bis gleich dann.

RA: Bis nachher, Frau Welling.

VI ()

VIII ³

KAPITEL 10

REISERECHT IN DEUTSCHLAND

Grundwortschatz

Recht n -es, -e

Reisevertragsrecht n

Pflicht f -, -en

Prospekt m-es, -e

Bestätigung f -, -en

Pass m -es, Passe

Eigenschaft f -, -en

Fehler m -s,

mindern

verstehen (verstand, verstanden)

Abweichung f -, -en

wirklich

Katalog m -s, -e

versprechen (versprach, versprochen)

teuer

vertun (vertat, vertan)

zurückfordern

Schadenersatz m -es

Weg m -e ,

leicht

Reisevertrag m (e)s, -träge

vorlegen

Krankenkasse f -, -n

besprechen (besprach, besprochen)

vorfinden (fand vor, vorgefunden)

Mangel m -s, Mängel

Unterlage f -, -n

Hinweis m -es, -e

enthalten (enthielt, enthalten)

Reklamation f -, -en

benötigen

anmelden

klären

berechtigen

Anspruch m -es, Ansprüche

Kündigung f -, -en ,

kündigen ,

häufig

fehlen

mitteilen

wirkungsvoll

Gespräch n -s, -e ,

Reiseleiter m-s, ,

Beseitigung f -, -en

misslingen (misslang, misslungen)

dauern

lange

Frist f -, -e

Beendigung f -, -en

Teil m -s, -e

zugleich

entgehen (entging, entgangen)

Freude f -, -n

Reiserecht in Deutschland

Sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter haben ihre Rechte und Pflichten. Nachdem neuen Reisevertragsrecht gehrt es zur Pflicht des Reiseveranstalters, den Kunden bis zu viermal zu informieren, und zwar im Prospekt, bei der Buchung, in der Reisebesttigung und rechtzeitig vor Beginn der Reise. Dabei geht es unter Umständen auch um Pass- und Visabestimmungen, Impfungen, Abfahrts- und Ankunftszeiten, Reiserücktrittversicherungen usw. Der Reiseveranstalter muss die Reise so gestalten, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert der Reise mindern. Unter Fehlern versteht man Abweichungen zwischen wirklichen und zu erwartenden Leistungen, die im Vertrag oder Katalog versprochen wurden.

Reisen ist teuer, so hat der Reisende sein gutes Recht, nach einem vertaten Urlaub sein Geld zurückzufordern und eventuell einen Schadenersatz zu verlangen. Der Weg zu einem Schadenersatz ist jedoch nicht leicht. Man hat wenige Chancen, selbst Einfluss aufdie Verträge zu nehmen. Man muss im Bereich der Pauschalreise nehmen, was der Reiseveranstalter als Vertrag vorlegt. Nachdem man mit seiner Krankenkasse alles besprochen hat und sich gegebenenfalls nachversichert hat, hat man den Urlaub normalerweise begonnen. Wenn man aber bei Ankunft im Hotel nicht das vorfindet, was man erwartet hat, geht es um einen Mangel, und der Mangel muss unbedingt dokumentiert werden.

In den Unterlagen müssen Hinweise zu Reklamationen enthalten werden. Vor allem benötigt man den Namen und die Adresse des Vertreters des Reiseveranstalters vor Ort, um Reklamationen anzumelden und zu klären. Oder man schickt notfalls ein Fax an den Reiseveranstalter. Aber nicht jeder Mangel berechtigt zu Schadenersatzansprchen oder gar zur Kündigung des Vertrags. Am häufigsten handelt es sich um mangelhafte Leistungen des Veranstalters: Schlechte Unterbringung im gebuchten Hotel, Lärmbelästigung, schlechtes Essen, schlechter Service, fehlendes Animationsprogramm.

Der Mangel muss dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Dabei ist der offizielle Weg viel wirkungsvoller als ein Gespräch mit dem Reiseleiter, den man kaum zur Beseitigung auch dokumentieren kann, um später nicht in Beweisnot zu kommen, wenn der Kunde Geld zurückfordert oder Schadenersatz für misslungene Reise verlangt. Dafür gibt es das Protokoll über Reisemängel.

Der ganze Prozess muss aber nicht zu lange dauern - innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise die Mängel beim Veranstalter geltend zu machen. Und sechs Monate nach der Beendigung der Reise gilt die Dokumentation nicht mehr. Ehe es dazu kommt, kann man z.B. einen Teil der Reisekosten zurückfordern und dabei zugleich noch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangen.

 

II , .

1. Wie viel Mal und worüber soll der Reiseveranstalter den Kunden informieren?

2. Um welche mangelhaften Leistungen des Veranstalters muss es gehen, um den Vertrag zu kündigen? Zählen Sie Leistungen schriftlich auf.

3. Wem muss der Mangel mitgeteilt werden, um später nicht in Beweisnot zu kommen und Geld zurückzufordern?

4. Wie lange soll die Frist sein, um die Mängel beim Veranstalter geltend zu machen?

 

III ,

1) mindern a) kündigen, b) vergrössern, c) verkleinern

2) lange a) schnell, b) dringend, c) kurz

3) schlecht a) wirkungsvoll, b) gut, c) normalerweise

4) leicht a) gross, b) häufig, c) schwer

5) misslingen a) gelingen, b) fehlen, c) entgehen

6) teuer a) zugleich, b) notfalls, c) preiswert

7) rechtzeitig kommen a) pünktlich sein, b) sich verspäten, c) sich

beeilen

 

IV ,

1. vertraten Urlaub, Geld und Schadenersatz, ich, für,

zurückfordern, will, vom Reiseveranstalter

2. die Verantwortung, tragt, für, der Reiseveranstalter, schlechten

Hotelservice

3. eine Reklamation, für, den Namen, und, man, des

Reiseveranstalters, benötigt, die Adresse

4. nur, versprechen, wahrhafte Informationen, der

Reiseveranstalter, im Katalog, und, muss, Vertrag

5. Hinweise, in den Unterlagen, warden, zu Reklamationen,

müssen, enthalten

6. alsauch, der Reiseveranstalter, Pflichten, sowohl, haben, ihre

Rechte, der Reisende, und

7. es, den Kunden, zu informieren, zur Pflicht, gehört, des

Reiseveranstalters, viermal

 

V 䳺, ,

1. Um Reklamationen und zu klären, muss man ein Protokoll

über Reisemängel zusammenstellen.

2. Der Reiseveranstalter hat den Kunden , dass die Frage mit

Schadenersatz schnell gelöst sein wird.

3. Wenn der Kunde Geld und Schadenersatz für verlorene

Unrlaubsfreude , muss dieser Prozess nicht lange .

4. Der Reiseveranstalter hat im Katalog und Vertrag bessere

Leistungen , als wir Bekommen haben.

5. Der Kunde hat das Protokoll über Reisemängel

zusammengestellt und es dem Reiseveranstalter.

6. Wir haben mit dem Reisebüroberater unsere individuelle Reise

im Voraus .

7. Wenn man aber bei Ankunft im Hotel nicht das , was man

erwartet hat, geht es um einen Mangel.

8. Man muss dem Reiseveranstalter über die Reisemängel nicht

nur mündlich , sondern auch eine schriftliche Bestätigung

vorlegen.

9. Unter Fehlern man Abweichungen zwischen wirklichen und

zu erwartenden Leistungen.

11. Nicht jeder Mangel zu Schadenersatzansprüchen oder gar

zur Kündigung des Vertrags.





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