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VII. , , Partizip I zu.




VIII. , , , . .

IX. , "haben, sein + zu + Infinitiv". .

X. . .

3

II

 

I.

 

Straftaten: Verbrechen, Vergehen und Verfehlungen

Straftaten werden als schuldhaft begangene gesellschaftswidrige Handlungen betrachtet. Das Strafgesetzbuch versteht unter einer rechtswidrigen Tat eine solche Handlung, die unabhängig von der Schuld den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.

Die strafbare Handlung kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Das Verbrechen begangen, verletzt der Straftäter die Grundsätze menschlichen Zusammenlebens. Hat der Täter schuldhaft gehandelt und ist seine Schuld zweifellos nachgewiesen, so zieht die Tat strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich.

Nach dem Strafgesetzbuch sind die Straftaten in drei Teile einzuteilen: Verbrechen, Vergehen und Verfehlungen. Die in 3 Gruppen gegliederten Straftaten sind von großer Bedeutung für die Anwendung des Strafrechts. Die mit 1 Jahr oder mehr Freiheitsstrafe bedrohte Handlung ist ein Verbrechen. Der Versuch, die Anstiftung und Beihilfe bei Verbrechen und Vergehen sind stets strafbar. Über die Zulässigkeit der Untersuchungshaft hat der Richter und der Staatsanwalt zu entscheiden. Zu den Verbrechen zählt man Kriegsverbrechen, Straftaten gegen den Staat, vorsätzlich begangene Straftaten gegen grundlegende Rechte und Interessen der Gesellschaft.

Eine andere Gruppe der Straftaten sind Vergehen. Das ist die überwiegende Zahl der Straftaten. Zum Unterschied zu den Verbrechen werden Vergehen mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht. Die bestimmende Eigenschaft der Vergehen ist die Gesellschaftswidrigkeit. Die Kathegorie der Vergehen umfaßt sehr unterschiedliche Straftaten, die dem Verbrechen nah sind. Vergehen sind die die Rechte und Interessen der Bürger, das Eigentum und die Staatsordnung schädigenden Straftaten. Ein Vergehen in seiner Gefährlichkeit nicht unterschätzend, kann der Richter die Strafe nicht genau aussprechen.

Die zu befolgenden Arbeitsschutzbestimmungen können großen Gefahren und Schäden für die Gesellschaft vorbeugen. Zu den Vergehen gehören Diebstahls-und Unterschlagungshandlungen, Körperverletzungen, Verursachung von Bränden, Herbeiführung von Verkehrsunfällen.

Verfehlungen sind keine Straftaten. Das sind Rechtsverletzungen, bei denen die Auswirkung und die Schuld des Täters unbedeutend sind. Zu den Verfehlungen gehören Hausfriedenbruch, Beleidigung, Verleumdung. Es ist sehr wichtig, den Zusammenhang zwischen Verbrechen und Verbrecher festzustellen. Darum ist der Untersuchungsführer verpflichtet, jede Sache gründlich zu erforschen.

schuldhaft begangene Handlungen -
zieht... nach sich -
die Anstiftung -
die Beihilfe -
die Strafe aussprechen - ()

 

II.

l.Wie werden Straftaten betrachtet?

2.In wieviel Gruppen werden die Straftaten eingeteilt?

3.Worin kann die strafbare Handlung bestehen?

4.Was zieht die Straftat nach sich?

5.Wie werden Verbrechen bestraft?

6.Was ist die bestimmende Eigenschaft von Vergehen?

7.Welche Straftaten gehören zur Kathegorie "Vergehen"?

8.Sind Verfehlungen Straftaten?

9.Welche Rechtsverletzungen gehören zur Kathegorie "Verfehlungen"?





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