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Die bundersrepublik Deutschland




1. Die Bundesrepublik Deutschland ist in 16 Bundesländer gegliedert, die eigenständige Staaten sind, darunter auch drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen. Die Befugnisse der Länder berühren das tägliche Leben der Bürger unmittelbar. Die Länder haben eigene Verfassungen und sind dafür zuständig, hohe Kompetenzen im Schul- und Hochschulwesen zu haben. Auβerdem sind sie vor allem für das Kommunalrecht und das Recht der Ordnungsbehörden zuständig. Sie sind auch dafür verantwortlich, eigene Verwaltungsaufgaben, wie Auswärtigen Dienst, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bundesbahn und Bundespost zu haben. Jedes Bundesland verfügt über eigene Einnahmen, ohne die Bundeseinnahmen zu benutzen.

2. Das höchste gesetzgebende Organ der BRD ist der Bundestag, der in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und direkter Wahl gewählt werden soll. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. In Deutschland dürfen junge Erwachsene ab 18 Jahren wählen. Der Bundesrat, der aus Mitgliedern der Länderregierungen besteht, ist die Ländervertetung. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.

3. Das Regierungsorgan ist die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und 19 Bundesministern besteht. Vom Bundeskanzler sollen die Richtlinien der Politik bestimmt werden. Die wichtigsten Aufgaben der neuen Regierung bestanden in erster Linie darin, viele Probleme in den Bereichen der Renten, Krankenversicherungen und den geplanten Ausstieg aus der Atomenergie zu lösen. Es war auch äuβerst notwendig, die Aufgaben in der Reform und Osterweiterung der Europäischen Union (EU) zu lösen.

4. Das Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident, der für fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt wird. Die Bundesversammlung setzt sich je zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und aus Mitgliedern, die von den Volksvertetungen der Länder gewählt werden, zusammen. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich.

5. Im Groβen und Ganzen ist die BRD eines der wichtigsten Industrieländer der Welt und die stärkste Wirtschaftsmacht in Europa. Die wichtigsten Industriezweige der BRD sind Automobilindustrie, Maschinenbau, Elektrotechnik, chemische und pharmazeutische Industrie, Eisen- und Stahlindustrie.

 

VI. , .

1. Der Bundesrat ist da, um die Interessen der Bundesländer zu vertreten.

2. Man kann die Kompetenzen der Bundesländer kaum vorstellen, ohne ihre Befugnisse im Bereich der Verwaltung zu erwähnen.

3. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten, der die BRD völkerrechtlich vertritt.

2-

I. , ; .

1. Die Lebensbedingungen müssen ständig verbessert werden.

2. In diesem Semester werden die Studenten die Fachliteratur übersetzen.

3. Die Zusammenarbeit unserer Länder wird von Jahr zu Jahr enger.

4. Der Vortrag wurde von diesem Lehrer an der Universität gehalten.

5. Die fertigen Erzeugnisse sind von der Arbeitern auf das Lager gebracht worden.

 

II. , . , sein + II .

1. In diesem Land werden Industrie, Landwirtschaft, Wissenschaft und Kultur erfolgreich und intensiv entwickelt.

2. Zur Zeit sind in diesem Land Industrie und Landwirtschaft hoch entwickelt.

 

III. ; , .

1. Die Erträge in der Landwirtschaft sollen nächstes Jahr gesteigert werden.

2. Plaste können in unserer Wirtschaft vielseitig verwendet werden.

3. Alle Produktionsprozesse konnten leicht mechanisiert werden.

 

IV. , .

1. Um diese Aufgabe zu lösen, muss man viele Experimente durchführen.

2. Bei dieser Maschine versucht man, die Arbeitsgänge zu automatisieren.

3. Es ist nötig, jede Arbeit gut vorzubereiten.

4. Er handelt sich darum, die Waren in andere Länder zu exportieren.

5. Wir versuchen insbesondere, unsere Exportmärkte aufzubauen.

 

V. , 1, 2 3.

 

SOZIALE SICHERHEIT

1. Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat so steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet, jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Den Bürgern werden von dem Staat verschiedene Sozialleistungen garantiert, die darin bestehen, dass die Bürger verschiedene Arten von Versicherungen, Renten, Kindergeld und Sozialhilfen bekommen.

2. Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfasst: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer Einkommensgrenze verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitsgebern aufgebracht.

3. Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitsnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn oder sein Gehalt vom Arbeitsgeber. Danach wird von den Krankenkassen bis zu 78 Wochen das Krankengeld (etwa 80 % des Lohnes) gezahlt. Die Mutterschaftshilfe besteht darin, dass die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach zu bezahlen ist.

4. Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Falle des Todes eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub. Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen sogar nach dem 60. Lebensjahr) hat jeder Bürger die Möglichkeit, eine Rente zu bekommen.

 

soziale Sicherheit c

die Sozialleistungen

die Versicherungen

die Rente

die Einkommensgrenze

der Beitrag

im Krankheitsfall

 

VI. , .

1. Das Erziehungsgeld und der Erziehungsurlaub werden vom Grundgesetz der BRD garantiert.

2. Die Rente bekommt man in der BRD mit 55 Jahren.

3. Die Sozialhilfe bekommen nur sozial schwache Bürger.

4. Es gibt staatliche und private Versicherung.

3-

I. , ; .

1. Durch Automatisierung der Betriebe wird eine höhere Arbeitsproduktivität erreicht.

2. Die Qualität der Ware muss durch Zertifikate bestätigt werden.

3. Die Qualität der gelieferten Produkte wird der 1. Sorte sein.

4. Die normale Arbeit der Ausrüstung wurde vom Verkäufer im Laufe
von 4 Monaten garantiert.

5. Alle Preise sind vom Verkäufer festgelegt worden.

 

II. , . , sein + II .

1. In den letzten Jahren werden viele Möglichkeiten für die Gründung von Privatunternehmen geschaffen.

2. In den letzten Jahren sind viele Möglichkeiten für die Gründung von Privatunternehmen geschaffen.

 

III. ; , .

1. Viele metallische Werkstoffe konnten durch Plaste ersetzt werden.

2. Die Qualität der Ware muss durch Zertifikate bestätigt werden.

3. In diesem Werk können täglich 10 Werkzeugmaschinen produziert werden.

4. Der Auftrag kann von der Firma erst morgen bestätigt werden.

 

IV. , .

1. Nächstes Jahr planen wir, intensiv in den osteuropäischen Markt einzusteigen.

2. Wir beabsichtigen, eine Filiale in Osteuropa zu eröffnen.

3. Viele Wissenschaftler, Techniker und Ingenieure kommen zur Leipziger Messe, um neue Exponate kennenzulernen.

4. Es handelt sich darum, einen hohen Stand der Produktion durch Automatisierung zu gewährleisten.

5. Ohne die Geschwindigkeit von über 11 km in der Sekunde zu erreichen, kann die Rakete in den Weltraum nicht fliegen.

 

V. , 1 2.

DER BUNDESRAT

1. Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Im Gegensatz zum Senatssystem von Bundesstaaten wie den USA oder der Schweiz besteht der Bundesrat nicht aus gewählten Volksvertretern. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen; sie können nur einheitlich abgegeben werden. Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung des Bundesrats, d. h. sie können nicht ohne oder gegen den Willen des Bundesrats zustande kommen.

2. Zustimmungsbedürftig sind Gesetze vor allem dann, wenn wesentliche Interessen der Länder berührt werden, wenn sie in die Finanzen der Länder eingreifen. In jedem Fall erfordern Verfassungsänderungen die Zustimmung des Bundesrats mit zwei Dritteln der Stimmen. In den übrigen Fällen hat der Bundesrat lediglich ein Recht zum Einspruch, den der Bundestag überstimmen kann. Können sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen, so ist vom Vermittlungsausschuss ein Kompromiss auszuhandeln.

3. Die Bundesregierung kann sich nicht immer darauf verlassen, daß eine Landesregierung, die von derselben Partei getragen wird, ihr in allem folgt. Jedes Land vertritt dort eben auch seine besonderen Interessen und sucht bisweilen Bündnisse mit anderen Ländern, die das gleiche Ziel anstreben, unabhängig davon, welche Partei dort die Regierung stellt. Das führt zu wechselnden Mehrheiten. Kompromisse müssen immer dann gefunden werden, wenn die Parteien, die die Bundesregierung tragen, im Bundesrat keine Mehrheit haben.

 

VI. , .

1.Wenn die Parteien, die die Bundesregierung tragen, im Bundesrat keine Mehrheit haben, werden dann Kompromisse nicht gefunden.

2. Jedes Land vertritt in der Bundesregierung seine Interessen und sucht Bündnisse mit anderen Ländern.

3. Zwischen der Bundesregierung und jedem Land müssen Kompromisse gefunden werden.

4-

I. , ; .

1. Die Arbeitsproduktivität dieser Betriebe wird immer erhöht.

2. Die Produktion sollte noch im vorigen Jahr gesteigert werden.

3. Viele Schüler werden in diesem Jahr unsere Universität betreten.

4. Das Geschäft wird um 8 Uhr abends geschlossen.

5. In diesem Geschäft wurden neue Formen des Handels verwendet.

 

II. , . , sein + II .

1. Die Aufnahmeprüfungen werden von mir erfolgreich bestanden.

2. Die Aufnahmeprüfungen sind von mir erfogreich bestanden.

 

III. ; , .

1. Die Werkzeugmaschinen sollen rechtzeitig montiert werden.

2. In diesem Gebiet können viele neue Industrieobjekte gebaut werden.

3. Die Unternehmensstruktur konnte sich in den letzten Jahren verändert werden.

4. Die Ware soll zu den angegebenen Terminen geliefert werden.

 

IV. , .

1. Es ist notwendig, in den Betrieben moderne Maschinen auszunutzen.

2. Um neue Maschinen und Apparate zu konstruieren, braucht der Fachmann viele Kenntnisse und Erfahrungen zu haben.

3. Wir sind vor allem daran interessiert, die junge Kundschaft zu erreichen.

Wir beabsichtigen, neue Exportmärkte aufzubauen.

4. Diese Arbeit kann man nicht durchführen, ohne eine Versuchsanlage zu verwenden.

 

V. , 1, 2 3.

DER BUNDESTAG

1. Der deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschlands. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Eine (vorzeitige) Auflösung ist nur ausnahmsweise möglich und liegt in der Hand des Bundespräsidenten. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestages ist auch den Bundeskanzler zu wählen.

2. Das Problem des Bundestags ist das Forum der großen parlamentarischen Auseinandersetzungen, vor allem, wenn dort entscheidende Fragen der Außen- und Innenpolitik diskutiert werden. In den zumeist nichtöffentlichen Sitzungen der Parlamentausschüsse wird die entschiedene Vorarbeit für jedes Gesetz geleistet, dort muss der politische Gestaltungswille mit der Sachkenntnis der jeweiligen Experten in Einklang gebracht werden.

3. In den Ausschüssen liegt auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit. Die Vielfalt der Sachfragen kann anders nicht bewältigt werden. Seine Ausschüsse hat der Bundestag in Anlehnung an die Ressorteinteilung der Bundesregierung eingerichtet. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Gewissensfreiheit und politische Solidarität zur eigenen Partei können gelegentlich miteinander kollidieren. Verlässt ein Abgeordneter seine Partei, so behält er sein Bundesmandat.

4. Die finanzielle Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch eine Entschädigung gewährleistet, die der Bedeutung des Abgeordnetesamts entspricht. Man muss acht Jahre lang dem Parlament angehören, um nach Erreichen der Altersgrenze eine Pension zu erhalten.

 

bewältigen -, -
ausnahmsweise
etw. mit etw. (D) in Einklang bringen ,
das Ressort , ,
in Anlehnung an A. -

 

VI. , .

1. Um nach Erreichen der Altersgrenze eine Pension zu erhalten, muss man mehr als acht Jahre lang dem Parlament angehören.

2. Der Deutsche Bundestag wird vom Volk auf viele Jahre gewählt.

3. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler nicht.

5-

I. , ; .

1. In den ersten Nachkriegsjahren sind in der ökonomischen Entwicklung der BRD große Erfolge erzielt worden.

2. Bald werden die Studenten die Prüfungen ablegen.

3. In diesem Gebiet werden viele neue Industrieobjekte gebaut werden.

4. Die Ware ist zu den angegebenen Terminen geliefert worden.

5. Die Qualität der Ware wurde durch Zertifikate bestätigt.

 

II. , . , sein + II .

1. Die meisten Forschungsthemen auf dem Gebiet der Bodenkunde werden von den Wissenschaftlern der Mongolischen Staatlichen Universität und der Irkutsker Universität ausgearbeitet.

2. Viele Forschungsthemen auf dem Gebiet der Geologie sind von den Wissenschaftlern und Studenten beider Universitäten ausgearbeitet.

 

III. ; , .

1. Alle Arbeiten konnten mit weniger Arbeitskräften erfüllt werden.

2. Die Versuche sollten zuerst im Betriebslabor durchgeführt werden.

3. Diese Arbeit kann in 3 Tagen erledigt werden.

4. In vielen Industriezweigen können positive Veränderungen erreicht werden.

 

IV. , .

1. Die Landwirtschaft hat vor allem die Aufgabe, die Bevölkerung immer besser mit Lebensmitteln zu versorgen.

2. Deshalb ist es notwendig, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern.

3. Nächstes Jahr planen wir, eine Filiale in Osteuropa zu eröffnen, entweder in Polen oder in Ungarn.

4. Natürlich hoffen wir, unseren bisherigen Geschäftserfolg nicht nur zu erhalten, sondern auch zu erweitern.

5. Um einen Weltraumflug zu verwirklichen, muss man viele theoretische und technische Probleme lösen.

 

V. , 1, 3 4.

 

DIE DEUTSCHE SPRACHE

1. Deutsch gehört zur Großgruppe der indogermanischen Sprachen, innerhalb dieser zu den germanischen Sprachen, und ist mit der dänischen, der norwegischen, der schwedischen, der niederländischen, der flämischen und der englischen Sprache verwandt. Die Ausbildung einer gemeinsamen Hochsprache geht auf die Bibelübersetzung durch Martin Luther zurück.

2. Deutschland ist reich an Mundarten. An Dialekt und Aussprache kann man bei den meisten Deutschen erkennen, aus welcher Gegend sie stammen. Wenn beispielsweise ein Friese oder ein Mecklenburger und ein Bayer sich in ihrer reinen Mundart unterhalten, haben sie große Schwierigkeiten, einander zu verstehen.

3. Während der deutschen Teilung hatte sich in den beiden deutschen Staaten ein unterschiedlicher politischer Wortschatz entwickelt; auch kamen neue Wörter auf, die im anderen Staat nicht zu verstehen waren. Doch der Grundwortschatz und die Grammatik blieben im West und Ost gleich. Außerhalb Deutschlands wird Deutsch als Muttersprache in Österreich, in Liechtenstein, im größten Teil der Schweiz, in Südtirol (Norditalien) und in kleineren Gebieten in Belgien, Frankreich (Elsaß) und Luxemburg entlang der deutschen Grenze gesprochen. Auch die deutschen Minderheiten in Polen, Rumänien und in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion haben die deutsche Sprache zum Teil bewahrt.

4. Deutsch ist die Muttersprache von mehr als 100 Millionen Menschen. Etwa jedes zehnte Buch, das weltweit erscheint, ist in deutscher Sprache geschrieben. Unter den Sprachen, aus denen übersetzt wird, steht Deutsch nach Englisch und Französisch an dritter Stelle, und Deutsch ist die Sprache, in die am meisten übersetzt wird.

 

zurückgehen (, c)

die Hochsprache

die Mundart ,

 

VI. , .

1. Wenn ein Mecklenburger und ein Bayer sich in ihren Dialekten unterhalten, können sie einander kaum verstehen.

2. Etwa jedes zehnte Buch in der Welt ist in deutscher Sprache geschrieben worden.

3. Aus welcher Gegend die Deutschen stammen, kann man an ihrem Dialekt und an ihrer Aussprache erkennen.

 

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1. , . . : / . ., . . ; : , 2002.

2. , . . - / . . : , 2001.

3. , . . : / . . . : . ., , 2001.

4. -, . . : / . . -, . . . : . ., 2005.

5. , . . Deutsch-Kommunikativ. ., 1994.

6. , . . - / . . , . . . : . ., 1983.

7. Dr. Kappler, Arno Tatsachen über Deutschland / Adriane Grevel. Frankfurt / Main: Societäts-Verlag, 1993.

8. Conlin, C. C. Unternehmen Deutsch, Klett, 1996.

9. , . . / . . . 4- . /: , 2003.

 

 

1. , . . : / . . , . . , . . ; : , 2004.

2. , . . : 1-2 / . . , . . ; : , 2005.

3. , . . : - II- IV / . . , . . , . . ; : , 2008.

4. , . . - . 80.000 / . . , . . . : , 1976.

 

 

 

 

 

1, 2, 3

 

 

 

. 2009. 60×84/16.

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, 650000, , . , 28.

, 650000, , . . , 4.





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: 2017-02-11; !; : 670 |


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