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Der Bundeskanzler und die Regierung




 

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und ist ihm verantwortlich. Der Bundespräsident bestätigt den Bundeskanzler und seine Regierung. Eine Partei mit absoluter Mehrheit kann allein regieren, manchmal bilden einige Parteien eine Regierungskoalition. Der Bundeskanzler ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Er hat das Recht, die Minister auszuwählen. Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, die Anzahl der Ministerien und legt deren Zuständigkeiten fest.

Der Kanzlerwahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen.

Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören ausschließlich Vertreter der Landesregierungen an. Jedes Land hat mindestens drei, die einwohnerstärkeren Länder bis zu sechs Stimmen.

 

Aktiver Wortschatz

1. r Bundestag

2. e Vertretung, -en

3. e Wahl, -en

wählen

r Wähler, -

e Wählerschaft

4. stattfinden, (a, u)

5. alle 4 Jahre 4

6. r Bürger, -

7. e Staatsangehörigkeit

8. besitzen (a, e) = haben

9. e Hälfte, -n

10. e Liste, -n

11. zuteilen , ,

12. Aussicht auf Erfolg haben

13. D. angehören

14. e Zugehörigkeit -.

15. r,e Abgeordnete, -n

16. widerspiegeln

17. e Sperrklausel, -n

18. ausschließen (o, o)

19. ablösen

20. D. dasVertrauen verweigern -.

21. e Gesetzgebung, -en

22. Gesetze verabschieden /

23. r Fachausschuss, -schüsse ,

24. r Entwurf, Entwürfe

25. Kontrolle ausüben

26. übernehmen (a, o) (-, )

27. repräsentieren

28. empfangen (i, a)

29. r Botschafter, -

30. ernennen (ernannte, ernannt)

31. bestätigen

32. in Kraft setzen , ( ..)

33. entlassen (ie, a) , ,

34. auflösen , (.)

35. e Bundesversammlung

36. D. verantwortlich sein -.

37. e Richtlinie, -n

38. e Zuständigkeit, -en

39. festlegen ,

40. e Beratung, -en

beraten (ie, a)

41. D. vorausgehen (i, a) -.

42. beibehalten (ie, a) ,

43. D. das Recht zubilligen -.

44. r Bundesrat (

)

 

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III.

1. Politische Parteien der BRD ( 1).

2. Deutschland eine parlamentarische Republik ( 2 5).

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(1- ) , .

 

 





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