Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und ist ihm verantwortlich. Der Bundespräsident bestätigt den Bundeskanzler und seine Regierung. Eine Partei mit absoluter Mehrheit kann allein regieren, manchmal bilden einige Parteien eine Regierungskoalition. Der Bundeskanzler ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Er hat das Recht, die Minister auszuwählen. Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, die Anzahl der Ministerien und legt deren Zuständigkeiten fest.
Der Kanzlerwahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen.
Der Bundesrat
Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören ausschließlich Vertreter der Landesregierungen an. Jedes Land hat mindestens drei, die einwohnerstärkeren Länder bis zu sechs Stimmen.
Aktiver Wortschatz
1. r Bundestag
2. e Vertretung, -en
3. e Wahl, -en
wählen
r Wähler, -
e Wählerschaft
4. stattfinden, (a, u)
5. alle 4 Jahre 4
6. r Bürger, -
7. e Staatsangehörigkeit
8. besitzen (a, e) = haben
9. e Hälfte, -n
10. e Liste, -n
11. zuteilen , ,
12. Aussicht auf Erfolg haben
13. D. angehören
14. e Zugehörigkeit -.
15. r,e Abgeordnete, -n
16. widerspiegeln
17. e Sperrklausel, -n
18. ausschließen (o, o)
19. ablösen
20. D. dasVertrauen verweigern -.
21. e Gesetzgebung, -en
22. Gesetze verabschieden /
23. r Fachausschuss, -schüsse ,
24. r Entwurf, Entwürfe
25. Kontrolle ausüben
26. übernehmen (a, o) (-, )
27. repräsentieren
28. empfangen (i, a)
29. r Botschafter, -
30. ernennen (ernannte, ernannt)
31. bestätigen
32. in Kraft setzen , ( ..)
33. entlassen (ie, a) , ,
34. auflösen , (.)
35. e Bundesversammlung
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36. D. verantwortlich sein -.
37. e Richtlinie, -n
38. e Zuständigkeit, -en
39. festlegen ,
40. e Beratung, -en
beraten (ie, a)
41. D. vorausgehen (i, a) -.
42. beibehalten (ie, a) ,
43. D. das Recht zubilligen -.
44. r Bundesrat (
)
.
.
III.
1. Politische Parteien der BRD ( 1).
2. Deutschland eine parlamentarische Republik ( 2 5).
. .
(1- ) , .