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Politische Parteien in Deutschland




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: 1-23 01 01

 

VI 2016-2017

126

 

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1. - .

2. .

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1. ( 1500 . ). .

2. . .

 

VI

I.

:

1. Aktiv, Passiv. Alle Zeitformen. Passiv mit Modalverben.

2. Bedeutung und 3 Grundformen der Verben. 3 :

beginnen, bieten, bitten, bleiben, brennen, bringen, denken, empfehlen, essen, fahren, fallen, finden, fliegen, fließen, fressen, geben, gehen, gelingen, geschehen, gewinnen, gießen, greifen, haben, halten, hängen, heben, heißen, helfen, kennen, kommen, laden, lassen, laufen, lesen, liegen, nehmen, nennen, raten, rennen, rufen, schaffen, scheinen, schießen, schlafen, schlagen, schließen, schneiden, schreiben, sehen, senden, singen, sinken, sitzen, sprechen, springen, stehen, steigen, sterben, streiten, tragen, treffen, treiben, treten, trinken, tun, vergessen, verlieren, wachsen, waschen, werben, werden, werfen, wiegen, wissen, ziehen, zwingen.

3. Die Satzreihe, das Satzgefüge. Wortfolge, beiordnende und unterordnende Konjunktionen, Konjunktionaladverbien. (, ): , .

:

Objektsatz. .

1) : ... . : , 1997 2001. . 140-141

.. . . . - : , 2001 2003. . 323-324

2) : .., . 211 . 2; . 212 . 4

Finalsatz. .

1) : .. . . 325

2) : .. , . 27 . 1; .. , . 223-224 . 2, 4

Attributsatz. .

1) : .. . . : , 2002. . 25-26.

2) : .. , . 26 . 1-3

4. Partizip I: Bildung, Bedeutung, Gebrauch. I: , , .

1) : . ( ), .3

2) : , . 4 . 1 (1,5,8,11,13)

Partizip II: Bildung, Bedeutung, Gebrauch. II: , , .

1) : . ( ), .3-4

2) : , . 4 . 1 (2,4,7,10,14-16)

5. Partizip I mit zu (Gerundiv). I zu ()

1) : .., . 43

2) : .., . 44 .1; , . 4 . 1 (3,6,9)

6. Die Konstruktion haben/sein + zu + Infinitiv. haben/sein + zu + .

1) : .., .39-40.

2) : .., . 40 . 1, 2

 

II.

 

Politische Parteien in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die politischen Parteien bestimmen zu einem großen Teil die Politik in Deutschland. Ihre Gründung und ihr Aufbau ist mit einem Parteiengesetz geregelt.

Parteien im 18. Deutschen Bundestag

Das deutsche Parteiensystem ist überschaubar. Aus einem langjährigen Drei-Parteien-System hat sich nach der Wiedervereinigung 1990 ein Fünf-Parteien-System entwickelt. Im Deutschen Bundestag sind derzeit, seit Oktober 2013, vier Fraktionen und fünf Parteien vertreten: SPD, CDU / CSU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

CDU/CSU Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 gegründet. Sie ist sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem Konservatismus zugeneigt und deckt damit ein christlich-soziales, konservatives und liberales Spektrum ab. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) hat eine eher konservativere Ausrichtung als die CDU, tritt aber nur in Bayern zur Wahl an. Sie bildet mit der CDU im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie die Union oder auch Unionsparteien genannt.

SPD

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die zweite große Kraft im deutschen Parteiensystem. Sie existiert seit 1863 und ist damit die älteste bestehende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schicht en wählbar sein will. Ihr Wahlspruch lautet Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

Die Linke

Die Partei Die Linke ist die jüngste bedeutendere politische Kraft Deutschlands.

Sie entstand im Juni 2007 aus der Fusion der eher in Ostdeutschland verankerten Linkspartei.PDS (früher: SED) und der westdeutsch geprägten WASG. Besonders stark ist sie in den fünf Ländern vertreten, die mit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik beigetreten sind. Aber auch in den übrigen Ländern ist sie inzwischen in den Landtagen vertreten. Als Partei, die mit dem Thema der sozialen Gerechtigkeit wirbt, steht sie vor allem in einer Konkurrenz mit der SPD.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen gehören zur europäischen Parteienfamilie der grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den Geboten des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten eine eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerschaft.

1990 schlossen sie sich mit den ostdeutschen Grünen und 1993 mit Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Sie sind stärker in den westlichen Bundesländern vertreten. 1985 waren sie erstmals an einer Landesregierung beteiligt, danach noch in vielen weiteren Ländern und schließlich, 1998 bis 2005, auch an der Bundesregierung.

 

 

Aktiver Wortschatz

1. bestimmen

2. r Aufbau

3. geregelt sein

4. mitwirken -.

5. e Willensbildung

6. r Grundsatz, -sätze ,

7. entsprechen (a,o)

8. e Herkunft

9. e Verwendung, -en

10.s Mittel, -

11. s Vermögen

12. Rechenschaft ablegen -.

13. sich an D. halten (ie, a) -.

14. fördern ,

15. verbieten (o,o)

16. teinehmen an D. (a, o) -.

17. s Grundsatzprogramm, -e (.) .

ein Programm verabschieden

ein Programm beschließen (o,o)

18. Gültigkeit haben

19. r Wert, -e

20. festlegen ,

21. e Wiedervereinigung, -en

22. e Spende, -n ,

23. r Mitgliedsbeitrag, -beiträge

24. e Zuwendung, -en ,

25. vertreten sein

26. e Ausrichtung, -en ,

27. zur Wahl antreten (a,e)

28. e Schicht, -en ,

29. sich zusammenschließen (o,o) zu D.

 

Der Bundestag

Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes, das höchste Machtorgan der Bundesrepublik. Wahlen zum Bundestag und zu den Länderparlamenten finden alle 4 Jahre statt. Wählen darf jeder Bürger, der 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland wohnt. Die Hälfte der 598 Bundestagsmandate wird durch die Wahl von Landes listen der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussicht auf Erfolg, die einer Partei angehören. Die Partei zugehörigkeit der Bundestags abgeordneten soll die Verteilung der Wähler stimmen widerspiegeln. Die Sperrklausel, die so genannte Fünf-Prozent-Hürde, schließt kleine und kleinste Parteien von der Vertretung im Bundestag aus.

 

Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen. Der Bundestag kann den Kanzler ablösen, indem er ihm das Vertrauen verweigert.

Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Das Parlament verabschiedet hauptsächlich Gesetze, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Die Fachausschüsse des Bundestages beraten intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetz entwürfe.

Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter richten.

3. Der Bundespräsident

Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er vertritt das Land nach außen: schließt Verträge mit anderen Staaten ab, empfängt Botschafter, er ernennt auch Regierungsmitglieder, Richter und hohe Beamten, bestätigt den Bundeskanzler. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen.

Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus; er kann für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.

 





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