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Bildungswesen in Deutschland

 

Text 1. Grundlagen des Bildungswesens

Jeder hat Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten und Ausbildungsstätte wie Beruf frei zu wählen. Dieses Grundrecht ist im Grundgesetz verbürgt. Das Ziel der Bildungspolitik ist es, jedem einzelnen eine optimale Förderung und eine qualifizierte Ausbildung entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen zu ermöglichen. Jedem soll sein Leben lang die Chance offengehalten werden, sich persönlich, beruflich oder politisch zu bilden.

Zu den Leitlinien der Bildungspolitik gehört die Erziehung der jungen Menschen zu mündigen Bürgern, die zur Mitverantwortung in der Demokratie bereit sind. Als rohstoffarme Industrienation ist die Bundesrepublik auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Daher werden in Deutschland hohe Geldsummen in die Bildung investiert.

Für wesentliche Teile des Bildungswesens sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Dies gilt vor allem für die allgemeinen und berufsbildenden Schulen, für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung sowie für die Hochschulen.

Die Schulpflicht besteht vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr, also für zwölf Jahre. Der Besuch aller öffentlichen Schulen ist kostenlos. Die Lernmittel, vor allem Schulbücher, werden den Schülern zum Teil ebenfalls kostenlos überlassen.

Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz ordentliches Lehrfach, aber nicht Pflichtfach. Vom 14. Lebensjahr an kann der Schüler selbst entscheiden, ob er daran teilnehmen will.

In der Regel besuchen Jungen und Mädchen gemeinsame Klassen. Von den Ländern finanziell unterstützte Privatschulen verschiedener Träger bereichern das Bildungsangebot.

 

Beantworten Sie die Fragen zum Text.

1. Welches Grundrecht jedes Bürgers ist in der Verfassung verbürgt?

2. Was gehört zu den Leitlinien der Bildungspolitik in Deutschland?

3. Warum wird in Deutschland viel Geld in die Bildung investiert?

4. Seit welchem Alter und bis wann besteht die Schulpflicht?

5. Was kostet der Besuch der öffentlichen Schulen?

6. Ist der Religionsunterricht ein Pflichtfach oder ein fakultatives Fach?

 

Bestimmen Sie, ob die Aussagen dem Inhalt des Textes entsprechen oder nicht.

1. Das Grundrecht jedes Bürgers, seine Persönlichkeit frei zu entfalten und Ausbildungsstätte wie Beruf frei zu wählen, ist im Strafgesetzbuch verbürgt.

2. Nicht jeder hat die Chance, das ganze Leben lang sich persönlich, beruflich oder politisch zu bilden.

3. Die Leitlinie der Bildungspolitik sieht die Erziehung der jungen Menschen zu mündigen Bürgern voraus.

4. Deutschland ist an Rohstoffen reich und braucht deshalb nicht sehr viele gut ausgebildete Fachkräfte.

5. Die Schulpflicht besteht vom vollendeten fünften bis zum 17. Lebensjahr, also für zwölf Jahre.

6. Der Besuch aller privaten Schulen ist kostenlos.

7. Der Religionsunterricht ist ein fakultatives Fach.

8. Es ist üblich in der BRD, dass Jungen und Mädchen gemeinsame Klassen besuchen.

 

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1. Der Staat gewährleistet jedem Bürger das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten und Ausbildungsstätte wie Beruf frei zu wählen.

2. Die Bildungspolitik ermöglicht jedem einzelnen eine qualifizierte Ausbildung entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen.

3. Deutschland investiert hohe Geldsummen in die Bildung.

4. Die Kinder besuchen die öffentlichen Schulen kostenlos.

5. Alle Schüler bis zum 14. Lebensjahr müssen den Religionsunterricht besuchen.

6. Die Länder unterstützen die Privatschulen finanziell.

 

Text 2 Die Kindergärten

Der Kindergarten ist eine deutsche Einrichtung, die von vielen Ländern übernommen wurde (sogar das Wort ist in andere Sprachen eingegangen). Er gehört nicht zum staatlichen Schulsystem. Im Mittelpunkt der erzieherischen Arbeit stehen Sprachförderung, die Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit, soziale Erziehung und Spiel. Meist halten sich die Kinder nur vormittags im Kindergarten auf und sind nachmittags wieder bei der Familie. Es gibt jedoch auch Ganztagskindergärten und Kindertagesstätten.

Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig; zumeist müssen die Eltern einen Beitrag zahlen. Die über 24000 Kindergärten in den alten Bundesländern werden von Gemeinden, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Betrieben oder von privater Seite unterhalten. Heute besuchen über 80 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Kindergarten. In der ehemaligen DDR wurden fast 95 Prozent der Kinder in den meist staatlichen Kindergärten betreut. Hinzu kamen Kinderkrippen für Kinder bis zu drei Jahren. Der Grund war der hohe Anteil berufstätiger Mütter in der DDR.

 





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