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8. Angebot und Nachfrage




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1. Was ist Recht?. 6

2. Verwaltungsrecht 8

3. Privatrecht 11

4. Zivilrecht 12

5. Agrarrecht 15

6. Finanzrecht 17

7. Klassifizierung der Märkte. 18

8. Angebot und Nachfrage. 20

9. Zentralverwaltungswirtschaft 23

10. Wirtschaft und Recht 25

Lustiges. 29

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1. Was ist Recht?

Das Recht besteht aus Normen. Die Rechtsnormen sollen das zwischenmenschliche Verhalten regeln. So lautet Artikel l Absatz l des Grundgesetzes der BRD: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Ich habe also ein Recht auf Achtung meiner Menschenwürde. Ebenso ergibt sich jedoch daraus auch für mich die Pflicht, die Würde anderer Menschen zu achten.

Das Zusammenleben der Menschen erfordert solche Regeln. Im Gegensatz zum Tier ist der Mensch nicht instinktgesteuert. Das Neugeborene muss erst einmal lernen. Es lernt von seinem Betreuer. Unser Zusammenleben beruht zu einem Großteil auf den Erfahrungen unserer Vorfahren. Sie haben ihre Sitten an die folgenden Generationen weitergegeben. So entwickelten sich einerseits geschriebene Gesetze, andererseits das Gewohnheitsrecht. Das Gewohnheitsrecht veränderte sich mit der Zeit, jedoch ebenso Gültigkeit besaß wie das geschriebene Recht.

Rechtliche Normen betreffen einerseits den privaten, andererseits den öffentlichen Lebensbereich. Privatrechtliche Normen regeln die Beziehungen zwischen rechtlich gleichrangigen Rechtssubjekten, zum Beispiel zwischen Vermieter und Mieter, zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Begriff Privatrecht ist ein historischer Begriff. Er geht auf das ius privatum" des alten römischen Rechts zurück. Das Privatrecht regelt also die Beziehungen der Bürger untereinander und ist für das gesamte gesellschaftliche Leben von großer Bedeutung.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat (oder auch einer Gemeinde) und dem einzelnen Bürger. Eine Instanz der öffentlichen Gewalt kann etwas anordnen", genehmigen" oder verbieten", kann beispielsweise Sozialhilfe bewilligen", eine Steuer erheben" oder zur Bundeswehr einberufen". Zum öffentlichen Recht gehören auch rechtliche Verhältnisse zwischen verschiedenen Trägern der öffentlichen Gewalt (z. B. zwischen Bund und Ländern). Die Hauptgebiete des öffentlichen Rechts sind das Staatsrecht oder das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.

Wortschatz

steuern (steuerte, gesteuert) - 1) 2) , ; instinktgesteuert () ; .: die Steuer (-n) ; das Steuer (-) .

Neugeborene, n , : neu , das Geborene , gebären .

Würde, f

Im Gegensatz

Die staatliche Gewalt

Gültigkeit, f - (),

beispielsweise

Hauptgebiet, n ,

1 , .

2 , , .

3 .

1) Woraus besteht das Recht?

2) Was sollen die Rechtsnormen regeln?

3) Wie lautet Artikel l des Grundgesetzes der BRD?

4) Warum erfordert das Zusammenleben der Menschen rechtliche Regeln?

5) Welche Lebensbereiche betreffen rechtliche Normen?

6) Welche Rechtsverhältnisse regelt das Privatrecht?

7) Welche Beziehungen regelt das öffentliche Recht?

8) Welche Hauptgebiete umfasst das öffentliche Recht?

9) Wodurch unterscheidet sich das deutsche Recht vom russischen Recht?

4 , ?

Recht  
Privatrecht oder Zivilrecht  
übriges öffentliches Recht  
Strafrecht
Öffentliches Recht

 


5 , , .

6 :

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2. Verwaltungsrecht

Das umfangsreichste und für den Alltag des Bürgers wichtigste Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist das Verwaltungsrecht. Es regelt die verwaltende und ordnende Tätigkeit des Staates. Das Verwaltungsrecht dient auch dem Schutz des Bürgers vor willkürlichem Verwaltungshandeln.

Das Handeln der öffentlichen Verwaltung ist heute hochgradig verrechtlich. Dies folgt aus dem Verfassungsprinzip des Rechtsstaats. Der moderne Staat erledigt eine Fülle von Verwaltungsaufgaben. Eine Orientierungshilfe bietet die Aufteilung in Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung.

Die Ordnungsverwaltung ist die älteste Form des Verwaltungshandelns. Sie erfüllt das gesellschaftliche Bedürfnis nach Ordnung und Sicherheit. In erster Linie kann man hier die Aufgaben der Polizei nennen. Die Ordnungsverwaltung muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum der Bürger vornehmen. Das Verwaltungsrecht hält solche Eingriffe der Staatsgewalt unter Kontrolle.

Die Leistungsverwaltung nimmt im modernen Sozialstaat einen immer größeren Raum ein. Ihre Aufgaben kann man allgemein mit dem Begriff Daseinsvorsorge kennzeichnen. Dazu gehören so unterschiedliche Aufgaben wie die Müllbeseitigung, die Energieversorgung, die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Verkehrsmitteln oder die Sozialfürsorge.

Die Planungsverwaltung plant künftige Entwicklungen im Interesse der Bürger. Als ein Beispiel kann man hier die Planung des Straßen- und Wohnungsbaus anführen.

Das Verwaltungsrecht gliedert sich in das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Besondere Verwaltungsrecht. Im Allgemeinen Verwaltungsrecht sind die geltenden allgemeinen Grundsätze zusammengefasst, z. B. die Vorschriften über die grundlegenden Organisationsmerkmale der Verwaltung und die Formen des Verwaltungshandelns. Das Besondere Verwaltungsrecht regelt die einzelnen Aufgabenbereiche der Verwaltung und umfasst beispielsweise das Polizeirecht, das Schulrecht, das Baurecht, das Beamtenrecht und das Verkehrsrecht. Ein besonders wichtiges Teilgebiet des Verwaltungsrechts ist das Steuerrecht. Ein ausgebautes Steuersystem ist die Voraussetzung für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben. Die Erhebung von Steuern belastet aber den Bürger in besonderer Weise; die Verteilung der Steuerlast wirft schwierige Probleme der sozialen Gerechtigkeit auf. Nicht zuletzt deshalb ist das Steuerrecht überaus kompliziert. Für die verschiedenen Arten von Steuern (z. B. Einkommensteuer, Mineralölsteuer, Branntweinsteuer) gibt es jeweils besondere rechtliche Regelungen.

Wortschatz

vorwillkürlichem Verwaltungshandeln : ; das Handeln , , handeln, das Handeln , . . .

die öffentliche Verwaltung ; .: der öffentliche Dienst .

verrechtlichen . rechtlich ver-, . . - ; .: allgemein - , verallgemeinern , vollkommen , vervollkommnen , anschaulich , veranschaulichen , : .

die Fülle , ; : , .

Eingriffevornehmen , , .: das Eingriffsrecht .

 

1 , .

2 .

1) Welches Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist für die Bundesbürger am wichtigsten?

2) Was regelt das Verwaltungsrecht?

3) Was verstehen Sie unter der Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung?

4) Was ist im Allgemeinen Verwaltungsrecht zusammengefasst?

5) Was regelt das Besondere Verwaltungsrecht?

6) Was regelt das Steuerrecht?

7) Wofür braucht der Staat ein ausgebautes Steuersystem?

3 .

die verwaltende und ordnende Tätigkeit das Verwaltungshandeln

die Ordnungsverwaltung die Leistungsverwaltung

die Planungsverwaltung die Daseinsvorsorge

das Allgemeine Verwaltungsrecht das Besondere Verwaltungsrecht

das Polizeirecht das Schulrecht

das Baurecht das Beamtenrecht

das Verkehrsrecht die Arten von Steuern

4 , , ?

5 :

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3. Privatrecht

Das Privatrecht ordnet die Beziehungen der einzelnen Menschen und der gesellschaftlichen Gruppen zueinander. Die Gesellschaft besteht aus vielfältigen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den einzelnen oder Gruppen von einzelnen. In diesen Beziehungen stehen sich häufig gegensätzliche Wünsche oder Interessen gegenüber. Es ergibt sich die Frage, was eine Person einer anderen gegenüber tun darf oder von ihr verlangen kann. Was soll zum Beispiel geschehen, wenn der Käufer nach der Bezahlung einer gekauften Ware feststellt, dass diese fehlerhaft war, der Verkäufer aber behauptet, er habe die Ware in fehlerfreiem Zustand abgegeben? Häufig werden Verträge abgeschlossen, durch die die beteiligten Personen ihre jeweiligen Interessen zum Ausgleich bringen wollen. Was aber soll geschehen, wenn es über den Inhalt solcher Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu Meinungsverschiedenheiten kommt?

Die Antwort auf solche Fragen findet sich in den Regelungen des Privatrechts. Es bestimmt, allgemein gesagt, die rechtlichen Positionen, die für das Verhältnis der Bürger untereinander maßgeblich sein sollen. Es weist ihnen Berechtigungen zu und legt ihnen Verpflichtungen auf. Es regelt, nach welchen rechtlichen Grundsätzen Interessenkonflikte gelöst werden sollen.

 

Wortschatz

Beziehung, f ,

bestehen (bestand, bestanden) aus

häufig

ergeben (ergab, ergeben)

Zustand, m

Vereinbarung, f ,

bestimmt ,

weisen (wies, gewiesen)

maßgeblich ; ,

 

1 .

2 , .

3 , .

4 :

1) Was ordnet das Privatrecht?

2) Was bestimmt das Privatrecht?

3) Was weist das Privatrecht?

4) Was regelt das Privatrecht?

5 .

6 :

) ,

) .

 

4. Zivilrecht

Der Kern des Privatrechts ist das sogenannte Zivilrecht (Bürgerliche Recht), welches im umfangreichen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist. Der Grundgedanke des Bürgerlichen Rechts ist die Vorstellung, dass jedermann frei sein soll, seinen eigenen Lebensbereich selbst zu gestalten, dass er dabei aber eingegangene Verpflichtungen und die Rechte anderer beachten muss. Dies können wir uns am Beispiel der Vertragsfreiheit verdeutlichen. Beim Abschluss eines Vertrages geht es um den Austausch von Gütern und Dienstleistungen, wobei ein jeder selbst entscheiden kann, ob ihn die von dem anderen angebotenen Bedingungen annehmen will oder nicht. Ist ein Vertrag aber einmal abgeschlossen, dann sind die Vertragspartner an ihre Vereinbarungen gebunden; jeder kann vom anderen die Leistung, zu der sich dieser verpflichtet hat, verlangen und dieses Recht notfalls mit Hilfe der Gerichte durchsetzen. Die Vorschriften des BGB sind für das rechtlich geordnete Alltagsleben von zentraler Bedeutung. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungsbereiche mag dies verdeutlichen:

Das BGB gliedert sich in fünf Teile, sogenannte Bücher". Das erste Buch, der Allgemeine Teil, enthält diejenigen Vorschriften, die für alle Regelungsbereiche des Bürgerlichen Rechts gemeinsam gelten. Dazu gehören z.B. Vorschriften über das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts (etwa eines Vertrages) und Vorschriften darüber, wer Rechtsgeschäfte selbständig und wirksam abschließen kann.

Das zweite Buch beschäftigt sich mit dem Schuldrecht, das die möglichen Ansprüche einer Person gegen eine andere regelt. Darin finden sich beispielsweise Vorschriften über Kauf und Verkauf, die Miete von Wohnungen, über Darlehen und Schenkungen und über die Pflicht zum Schadenersatz, wenn jemand fremdes Eigentum schuldhaft beschädigt. Das dritte Buch enthält Vorschriften über Besitz und Eigentum und die sich daraus ergebenden Beziehungen zwischen einzelnen Personen. Im vierten Buch ist das Familienrecht geregelt, vor allem die rechtlichen Wirkungen einer Ehe und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Das fünfte Buch schließlich trifft Vorschriften über das Erbrecht.

 

Wortschatz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

niederlegen (legte nieder, nieder gelegt) -

gestalten(-te, -t)

beachten(-te, -t)

Verpflichtung, f ,

verdeutlichen (-te, -t)

Abschluss, m

Es geht um -

Austausch, m ,

Dienstleistung, f

Annehmen ,

Vereinbarung, f ,

gliedern (-te, -t) sich

sogenannt

Zustandekommen, n ,

Schuldrecht, n

beispielsweise

Darlehen, n ,

Schenkung, f

 

1 , .

2 , , .

3 :

1) Was ist der Kern des Privatrechts?

2) Was ist der Grundgedanke des Bürgerlichen Rechts?

3) Womit beschäftigt sich das Bürgerliche Gesetzbuch?

4) Wie gliedert sich das Bürgerliche Gesetzbuch?

5) Was behandelt jedes Buch?

4 .

5 :

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5. Agrarrecht

Das Agrarrecht bezeichnet als Forschungsgebiet der Rechtsvergleichung die Regelungen des objektiven Rechts der Landwirtschaft. Eine Verwandtschaft besteht mit dem Forstrecht und dem Jagdrecht.

Das Agrarrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das über das Recht der Landwirtschaft hinaus geht und auch die Regelungen der Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Jagd umfasst. Die Satzungsversammlung der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer hat die Einführung eines Fachanwalts für Agrarrecht beschlossen.

Die Verwendung des Begriffs Agrarrecht im heutigen Sinn hat sich in Deutschland erst seit 1928 entwickelt, in diesem Jahr wurde an der Universität Berlin erstmals eine Vorlesung mit diesem Titel abgehalten. Bis zum 18. Jahrhundert sprach man vom Bauernrecht. Im 19. Jahrhundert verstand man unter Agrarrecht eher die Gesetzgebung im Zuge der Bauernbefreiung, während man für die rechtlichen Sondervorschriften im Boden-, Arbeits- und Pachtrecht den Begriff Landwirtschaftsrecht verwendete.

Ab 1933 wurde durch die Nationalsozialisten der Begriff Agrarrecht durch den ideologischen Begriff Bauern- und Bodenrecht ersetzt.

Nach 1945 verwendete man zunächst mehrheitlich wieder den Begriff Landwirtschaftsrecht. Inzwischen hat sich Agrarrecht als Begriff etabliert und dem europäischen Sprachgebrauch angeglichen, z.B. agriculturallaw, dirittoagrario, droitagraire. Auch in der Schweiz und Österreich wird der Begriff Agrarrecht verwendet.

Die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete des Agrarrechts sind das landwirtschaftliche Sondererbrecht, in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt, sowie das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Auch im Bereich des öffentlichen Rechts gibt es Sondervorschriften für die Landwirtschaft, bsp. Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch die Agrarförderung. Zu nennen sind auch das Tierseuchen- und Tierschutzrecht, das Saatgutverkehrsrecht und Agrarumweltrecht. Schließlich gibt es in Deutschland und Österreich mit dem sog. Agrarsozialrecht auch ein besonderes Sozialrecht für die Angehörigen der landwirtschaftlichen Berufe.

Art. 32 Abs. 1, Satz 1 EG-Vertrag betrifft auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die wichtigsten Ziele der europäischen Agrarpolitik sind in Art. 33 EG-Vertrag zusammengefasst: Produktivitätssteigerung, Sicherstellung der Versorgung, Stabilisierung der Märkte, Sicherung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Dementsprechend werden in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich die Regelungen des öffentlichen Agrarrechts vom Europarecht dominiert.

Wortschatz

Forstrecht, n

Jagdrecht, n ,

Verwandtschaft, f

hinausgehen (ging hinaus, hinausgegangen) ,

beschließen (beschloss, beschlossen)

entwickeln (-te, -t) sich

eine Vorlesung abhalten

etablieren (-te, -t)

Pachtrecht, n

das Tierseuchen- und Tierschutzrecht

Saatgutverkehrsrecht, n

Agrarumweltrecht, n

dementsprechend

 

1 , .

2 , , .

3 :

1) Wie bezeichnet man das Agrarrecht?

2) Seit wann wurde der Begriff des Agrarrechts im heutigen Sinn sich entwickelt?

3) Wo wird der Begriff Agrarrecht auch verwendet?

4) Nennen Sie bitte die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete des Agrarrechts.

5) Was sind die wichtigsten Ziele der europäischen Agrarpolitik?

4 .

5 :

) ,

) ,

) .

6. Finanzrecht

 

Finanzrecht ist ein Rechtszweig des öffentlichen Rechts. Es umfasst die Gesamtheit von Rechtsnormen, die sich auf den Staatshaushalt, auf die Finanzen der örtlichen Selbstverwaltungen, der Unternehmen und der Staatsbürger, ferner auf Geld und Wertpapiere beziehen. Die Funktion des Finanzrechts ist es, einen stabilen und rechtmäßigen Finanzgrund für das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche (örtliche, staatliche, internationale) Leben zu sichern und dadurch die Entwicklung und den Wohlstand zu fördern.

Das Finanzrecht gliedert sich an: Staatshaushaltsrecht, Finanzrecht der örtlichen Selbstverwaltungen, Recht betreffs öffentlich-rechtlicher Abgaben, Zollrecht, Währungsrecht, Devisen- und Wertpapierrecht, Steuerrecht (u.a. Abgaben, Gebühren, Beiträge, Steuern).

Wortschatz

Wertpapier, n

umfassen (-te, -t) ,

Wohlstand, m ,

die Entwicklung fördern

Abgabe, f -

Währung, f -

Devisenrecht, n

 

1 , .

2 , , .

3 .

4 :

) ,

) .

 

7. Klassifizierung der Märkte

Gütermärkte. Auf den Gütermärkten werden die verschiedensten Güterarten angeboten und nachgefragt. Früher sprach man auch von Warenmärkten". Der Begriff ist aber zu eng, weil auch Dienstleistungen wie sie z.B. von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken oder Versicherungen angeboten werden, zu den Wirtschaftsgütern zählen.

Konsumgütermärkte. Die von den privaten und öffentlichen Haushalten nachgefragten Sachgüter und Dienstleistungen bezeichnet man als Konsumgüter. Dementsprechend spricht man von Konsumgütermärkten.

Produktionsgütermärkte. Auf den Produktionsgütermärkten werden alle wirtschaftlichen Güter gehandelt, die der Herstellung anderer oder zumindest veränderter Wirtschaftsgüter dienen. Produktionsgüter (auch Investitionsgüter genannt) werden von der wirtschaftlichen Unternehmen (Produzenten, Wiederverkäufer) angeboten und nachgefragt.

Dem einzelnen Gut an sich kann man nicht ansehen, ob es zu den Konsumgütern oder zu den Produktionsgütern gehört. Frischgemüse wird z. B. von den Haushalten als Konsumgut, von den Lebensmittelfabriken als Produktionsgut nachgefragt.

Arbeitsmärkte. Auf den Arbeitsmärkten treten diejenigen Personen als Anbieter ihrer Arbeitskraft auf, die entweder noch keinen Arbeitsplatz besitzen, oder zwar einen Arbeitsplatz haben, aber einen neuen Arbeitsplatz suchen. Die Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt sind die privaten Haushalte (Nachfrage nach Kindermädchen, Hausgehilfinnen, Raumpflegerinnen), die staatlichen Wirtschaftsunternehmen. Als Vermittler zwischen Arbeitsangebot und- Nachfrage können die Arbeitsämter, die das Bundesamt für Arbeit unterstellt sind, auftreten. Aber auch außerhalb der Arbeitsmärkte werden täglich offene Stellen nachgefragt und angeboten. Das sind Stellenangebote und Stellengesuche in den Tageszeitungen und Fachzeitschriften.

Kreditmärkte. Das Zusammentreffen des Angebots und der Nachfrage nach Krediten heißt Kreditmarkt. Handelt es sich um kurzfristige Mittel, spricht man von Geldmarkt, handelt es sich langfristige Mittel, von Kapitalmarkt.

 

Wortschatz

Rechtsanwalt, m -

Steuerberater, m

Konsumgut, n

handeln (-te, -t)

zumindest

Unternehmen, n

nachfragen (-te, -t) , ,

anbieten (bot an, angeboten)

Anbieter, m

entweder oder -

Wirtschaftsunternehmen, n

Vermittler, m

Geldmarkt, m ;

Kreditmarkt, m ;

es handelt sich um

 

1 , .

2 , , .

3 :

1) Nennen Sie bitte Arten der Märkte.

2) In welchem Fall spricht man von Konsumgütermärkten?

3) Von wem werden Produktionsgüter angeboten und nachgefragt?

4) Was versteht man unter Begriff Anbieter der Arbeitskraft?

5) Wer ist die Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt?

6) Was ist der Kreditmarkt?

4 , .

5 :

) ,

) ,

) .

 

8. Angebot und Nachfrage

Angebot und Nachfrage ist das Prinzip des Wettbewerbs. Es sorgt ähnlich wie beim Sport für ständige Leistungssteigerung. Das ist für die Anbieter oft unbequem, aber für die Kunden ein Segen.

In einer Marktwirtschaft wird der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Hohe Preise schränken die Zahl der Käufer ein, verlocken aber Hersteller und Händler, mehr davon auf den Markt zu bringen. Das steigende Angebot kann jedoch nur dann abgesetzt werden, wenn jetzt die Preise sinken und dadurch mehr Kunden gewonnen werden können. So werden im Idealfall Produktion und Angebot nach den Bedürfnissen des Marktes (also der Käufer) gesteuert. Preise haben deshalbeine ganz ähnliche Funktion wie rote und grüne Ampeln im Verkehr.

Das ist eigentlich schon das ganze Geheimnis. Dass es in einer Marktwirtschaft ein so umfassendes Güterangebot, keine dauerhaften Versorgungsmängel und immer wieder Qualitätsverbesserung gibt, lässt sich auf die Anwendung von zwei im Grunde simplen Prinzipien zurückführen: Auf den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern sowie darauf, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, der wiederum die Produzenten zur Steigerung oder Einschränkung der Produktion veranlasst- und die Kunden zum Kauf oder Verzicht auf die Produkte.

Noch lupenreiner" als auf einem Wochenmarkt funktioniert das Prinzip von Angebot und Nachfrage in einem Bereich der Wirtschaft, der auf den ersten Blick viel komplizierter erscheint nämlich bei der Börse. Denn während auf dem Gemüsemarkt immer kleine Qualitätsunterschiede zwischen den Kartoffeln oder Äpfel bestehen, die der Bauer A und der Bauer anbieten und sich auch nicht jede Hausfrau die Mühe macht, alle Preise und Qualitäten zu vergleichen, ist jede Aktie von BMW, Höchst oder IBM so gut wie alle anderen dieses Unternehmens. Deshalb hängt der Preis (hier Kurs genannt) allein von Angebot und Nachfrage ab. Wenn viele Sparer auf Grund guter Nachrichten aus der Wirtschaft auf Gedanken kommen, Aktien von Siemens, Thyssen, VW oder BASF zu kaufen, aber nur wenige verkaufen wollen, die Makler nach dem Kurs, bei dem sich Angebot und Nachfrage ausgleichen: je höher er ist, um so weniger Interessenten wollen noch kaufen. Aber umso mehr Aktienbesitzer entschließen sich, zu verkaufen. An einem bestimmten Punkt treffen sich die Vorstellungen beider Gruppen. Das ist dann der Kurs (der Preis) dieser Aktie an diesem Tag.

In der Industrie ist alles etwas schwerer zu durchschauen als auf dem Wochenmarkt oder an der Börse. Aber dennoch wirken die gleichen Marktkräfte. Wenn zum Beispiel ein neues Automodell gut ankommt, lässt sich die Produktion nicht in kürzerer Zeit so hochfahren, dass jeder Interessent sofort beliefert werden kann. Aber der Hersteller verdient gut an dem Model, weil er wegen der hohen Nachfrage seinen Listenpreis ohne Anstriche fördern kann. Er wird sich deshalb bemühen, die Produktion der weniger gefragten Typen zu drosseln und die Mitarbeiter mit Überstunden zu Schlägen und Prämien dafür zu gewinnen, möglichst viele Sonderschichten einzulegen. Die höhere Nachfrage lässt zur Freude der Mitarbeiter also auch den Preis für die Arbeit steigen. Bleibt die Nachfrage hoch, werden neue Anlagen gebaut und zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt.

Lässt irgendwann das Interesse der Autofahrer nach (oder kommt die alarmierte Konkurrenz mit noch attraktiven Modellen), wendet sich das Blatt. Plötzlich lässt der Verkäufer wieder über Rabatte und günstige Preise für den alten Wagen mit sich reden. Es werden preiswerte Sondermodelle und Extras" ohne Aufpreis angeboten. In der Praxis kann das bedeuten, dass der Käufer mit etwas Feilschen das gleiche Auto bei einer Absatzflaute um zwanzig Prozent billiger bekommen kann als während des Booms. Angebot und Nachfrage lösen also auch hier die notwendigen Anpassungsprozesse aus auch wenn die Hersteller von Markenartikeln meist versuchen, dies mit den genannten Mitteln etwas zu verschleiern. Viele fürchten, dass offene Preissenkungen dem Ruf oder Image schlagen können.

Wortschatz

Wettbewerb, m (e) - , , .

Marktwirtschaft, f

einschränken

sinken (sank, gesunken) ,

auf den ersten Blick

vergleichen (-te, -t)

Preis, m

durchschauen

bemühen (-te, -t) sich ,

Rabatte, m

auslösen (-te, -t) ,

Ruf, m ,

Image, n ,

 

1 , .

2 , , .

3 :

1) Wodurch wird der Preis in einer Marktwirtschaft bestimmt?

2) Welche Marktkräfte wirken in der Industrie?

3) Bei welcher Bedingung werden neue Anlagen gebaut und zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt?

4 .

5 :

) ,

) .

 

 





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