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Akkusativ Dativ.

Kypc 1.Ceecp 2.

1.

:

Prasens, Imperfekt, Perfekt Aktiv. - Prasens, Imperfekt Passiv.

Akkusativ Dativ.

1. : machen, kaufen. Studieren, besuchen, kommen, gehen, helfen, geben.

 

2. fahren, geben, arbeiten b Prasens, Imperfekt.

 

3. , , b Prasens, Imperfekt, Perfekt!

: Sein Kind lernt/lernte in der Schule.

Sein Kind hat in der Schule gelernt.

1. l. Die Ferien (beginnen) Ende Januar.

2. Meine Mutter (fahren) nach Minsk.

3. (Sehen) du deine Mitschler?

4. (Sprechen) sie gut deutsch?

5. Mein Freund (helfen) mir bei der Arbeit.

6. Die Studenten (arbeiten) an diesem Thema tuchtig.

7. Mein Freund studiert am Institut der Rechlswissenschaften.

8. Sascha (anbieten) mir seine Hilfe.

9. Meine Nachbarin (vergessen) ihren Schlssel in der Tr.

10. Meine Oma (verlieren) ihre Brille.

 

 

4. Perfekt!

-Warum so spät (kommen)?

-Ich meinen Freund (besuchen).

- Was..ihr so lange (machen)?

- Wir uns auf die Prüfengen (vorbereiten). Danach wir ins Kino (gegangen).

- Womit bist du nach Hause (kommen)?

- Ich mit dem Bus Linie 2 (fahren).

 

5. Aktiv Passiv, Aktiv. .

1.Der Vater liest eine Zeitung.

2.Die Frau kaufte eine schone Bluse.

3.Der Junge reparierte das Radio

4.Das Mädchen deckt den Tisch.

5.Meine Freundin hat mich zum Geburtstag eingeladen.

6.Der Lehrer fragte die Schuier.

7.Die Studenten bersetzten den Text.

8.Die Firma lieferte die Waren ins Ausland.

 

6. , .. .

l.Die Studenten arbeiten................... Thema.

2.Meine Schwester interessiert sich................... Fremdsprachen.

3.Meine Mutter erinnert sich oft................... Kindheit

4.Meine Mutter sorgt.................. Familie.

5.Die Schüler antworten................... Fragen richtig.

6.Unsere Mitstudenten nehmen................... Wettkampfen erfolgreich teil.

 

7. . 1-3 -4 -

Der juristisc he Beru f.

1 Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3,5 Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an einer Universität der Bundesrepublik Deutschland. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss ein Vorbereitungsdienst von 2,5 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einen Rechtsanwalt. Mit der anschliessenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.

 

2. Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zum Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu Urteilen hat.

 

3. Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften, die bei jedem Gericht bestehen sollen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte fcr die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.

 

4. Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus.

5. Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und befreut bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundigung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.

8. ::

1. Welche Berufe gehören zu den juristischen Berufen?

2. Welche Ausbildung erhalten die Vertreter der juristischen Berufen in der BRD?

9. :

das Gericht - cya der Richter - cysbH

 

 

 



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: 2017-02-11; !; : 409 |


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